Beurkundungsgesetz
| 4. Abschnitt - Behandlung der Urkunden (§§ 44 - 54) |
(1) Gegen die Ablehnung der Erteilung der Vollstreckungsklausel oder einer Amtshandlung nach den §§ 45a, 46 und 51 sowie gegen die Ersetzung einer Urschrift ist die Beschwerde gegeben.
(2) 1Für das Beschwerdeverfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 2Über die Beschwerde entscheidet eine Zivilkammer des Landgerichts, in dessen Bezirk die Stelle, gegen die sich die Beschwerde richtet, ihren Sitz hat.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 01.06.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze | 01.06.2017 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 54 BeurkG
173 Entscheidungen zu § 54 BeurkG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Belastung eines Notars mit Kosten eines ...
- BGH, 22.05.2025 - V ZB 28/24
Zur Frage, ob für das Verfahren der Notarbeschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO die ...
- LG Gera, 27.05.2024 - 7 T 19/24
Anspruch eines Ehegatten auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung der ...
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
Bindungswirkung der Verweisung eines Zivilprozesses in
- LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00
Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung
- KG, 01.11.2022 - 1 VA 26/22
Zuständigkeit für Antrag auf Amtsgerichts-Verwahrung
- OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
Zur Frage der Höhe der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren
- OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ...
- OLG Düsseldorf, 21.09.1998 - 3 Wx 188/98
Notarbeschwerde bei Herausgabeverlangen von Vollmachtsurkunde
- OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 3 W 137/02
Behandlung notarieller Urkunden: Einsichtnahmerecht in notarielle Nebenakten
Querverweise
Auf § 54 BeurkG verweisen folgende Vorschriften:
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Schlußvorschriften
- 1. Verhältnis zu anderen Gesetzen
- f) Bereits errichtete Urkunden
- § 73 (Bereits errichtete Urkunden)