Beurkundungsgesetz
| 4. Abschnitt - Behandlung der Urkunden (§§ 44 - 54) |
(1) Ausfertigungen können verlangen
sowie die Rechtsnachfolger dieser Personen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Personen können gemeinsam in der Niederschrift oder durch besondere Erklärung gegenüber der zuständigen Stelle etwas anderes bestimmen.
(3) Wer Ausfertigungen verlangen kann, ist auch berechtigt, einfache oder beglaubigte Abschriften zu verlangen und die Urschrift einzusehen.
(4) Mitteilungspflichten, die auf Grund von Rechtsvorschriften gegenüber Gerichten oder Behörden bestehen, sowie das Recht auf Zugang zu Forschungszwecken nach § 18a der Bundesnotarordnung bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 51 BeurkG
108 Entscheidungen zu § 51 BeurkG in unserer Datenbank:
- BGH, 08.07.2021 - V ZB 42/19
Fertigung von beglaubigten Zweitschriften aller Urkunden des Erblassers als ...
Zum selben Verfahren:
- LG Passau, 14.02.2019 - 2 T 131/18
Auskunftsbegehren von Urkunden gegenüber Notar
- LG Passau, 14.02.2019 - 2 T 131/18
- BGH, 24.05.2023 - V ZB 22/22
Amtspflichten des Notars bei der Ausfertigung von Urkunden: Erteilung von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Traunstein, 25.04.2022 - 1 T 1452/21
Weitere Ausfertigung, Rechtsbeschwerde, Erteilung der Ausfertigung, Erteilung von ...
- LG Traunstein, 25.04.2022 - 1 T 1452/21
- BGH, 11.01.2024 - V ZB 63/22
Amtstätigkeit des Notars: Gewährung von Einsicht in die Nebenakte nach Befreiung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 16.11.2022 - 7 T 351/21
Notar, Einsicht, Handakten
- LG Essen, 16.11.2022 - 7 T 351/21
- OLG Hamm, 13.05.2024 - 22 U 95/23
Widerruf einer in einem Notarvertrag abgegebenen Löschungsbewilligung mit einer ...
- BGH, 26.09.2019 - V ZB 41/19
Erteilung von Ausfertigungen einer Grundstückskaufvertragsurkunde mit ...
- LG Gera, 27.05.2024 - 7 T 19/24
Anspruch eines Ehegatten auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung der ...
- LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00
Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung
Querverweise
Auf § 51 BeurkG verweisen folgende Vorschriften:
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Behandlung der Urkunden
- § 54 (Rechtsmittel)
- Schlußvorschriften
- 1. Verhältnis zu anderen Gesetzen
- f) Bereits errichtete Urkunden
- § 73 (Bereits errichtete Urkunden)