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   BGH, 26.09.2019 - V ZB 41/19   

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https://dejure.org/2019,39455
BGH, 26.09.2019 - V ZB 41/19 (https://dejure.org/2019,39455)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - V ZB 41/19 (https://dejure.org/2019,39455)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - V ZB 41/19 (https://dejure.org/2019,39455)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG §§ 51 Abs. 1, 53 Abs. 1
    Erteilung einer (vollständigen) Ausfertigung an den Käufer; Vollzugsvereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Verpflichtung eines Notars zur Erteilung von Urkundenausfertigungen mit Auflassungserklärung; Auslegung einer Klausel in einem Kaufvertrag über ein Grundstück; Vollzugsvereinbarung

  • rewis.io

    Erteilung von Ausfertigungen einer Grundstückskaufvertragsurkunde mit Auflassungserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Verpflichtung eines Notars zur Erteilung von Urkundenausfertigungen mit Auflassungserklärung; Auslegung einer Klausel in einem Kaufvertrag über ein Grundstück; Vollzugsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2020, 522
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZB 41/19
    Die Auslegung dieser Bestimmung hält der - eingeschränkten (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2015 - V ZR 191/14, NJW 2016, 1242 Rn. 24) - Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren stand.
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 70/10

    Materiellrechtlicher Auszahlungsanspruch i.R.e. Grundstückkaufvertrages bei

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZB 41/19
    Die Rechtsbeschwerde weist im Ausganspunkt auch zutreffend darauf hin, dass für den Inhalt einer gemeinsamen Anweisung in erster Linie deren Wortlaut maßgeblich ist und es nicht Sache des Notars oder des Beschwerdegerichts ist, den Inhalt der Anweisung abweichend vom Wortlaut auszulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - IX ZR 41/99, NJW 2000, 1644 juris Rn. 9).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 41/99

    Auslegung einer Hinterlegungsanweisung durch den Notar

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZB 41/19
    Die Rechtsbeschwerde weist im Ausganspunkt auch zutreffend darauf hin, dass für den Inhalt einer gemeinsamen Anweisung in erster Linie deren Wortlaut maßgeblich ist und es nicht Sache des Notars oder des Beschwerdegerichts ist, den Inhalt der Anweisung abweichend vom Wortlaut auszulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - IX ZR 41/99, NJW 2000, 1644 juris Rn. 9).
  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZB 41/19
    Ein solcher Teilflächenkauf ist zulässig, wenn die verkaufte Teilfläche hinreichend bestimmt bezeichnet ist (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 1968 - V ZR 58/65, NJW 1969, 131, 132).
  • BGH, 24.05.2023 - V ZB 22/22

    Bestimmen des Inhalts und Umfangs der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung

    Es ist nicht Sache des Notars oder des Beschwerdegerichts, den Inhalt der Weisung - zum Beispiel aufgrund des durch Auslegung ermittelten Vertragsinhalts - abweichend von ihrem Wortlaut auszulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZB 41/19, DNotZ 2020, 522 Rn. 10; Beschluss vom 18. Februar 2021 - V ZB 28/20, juris Rn. 9 mwN).

    aa) Auf den Wortlaut der Weisung kann es zwar dann nicht ankommen, wenn eine Regelung bei wortlautgetreuer Anwendung keinen Sinn ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZB 41/19, DNotZ 2020, 522 Rn. 11).

  • BGH, 18.02.2021 - V ZB 28/20

    Inhalt und Umfang der Amtspflichten eines Notars bei der Beurkundung eines

    Für den Inhalt einer gemeinsamen Anweisung ist in erster Linie deren Wortlaut maßgeblich, und es ist nicht Sache des Notars oder des Beschwerdegerichts, den Inhalt der Anweisung abweichend von ihrem Wortlaut auszulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 33; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 219/10, RNotZ 2011, 326 Rn. 7; Beschluss vom 26. September 2019 - V ZB 41/19, DNotZ 2020, 522 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - IX ZR 41/99, NJW 2000, 1644).
  • OLG München, 15.11.2022 - 20 U 3138/22

    Leistungsverweigerungsrecht, Neubeginn der Verjährung, Hemmung der Verjährung,

    Es handelt sich um eine verfahrensrechtliche Gestaltung, mit der der Vollzug der bereits bindend gewordenen Auflassung durch Anweisungen der Vertragsparteien an den Notar vorübergehend gesperrt wird, um so den Verkäufer davor zu schützen, dass er das Eigentum an seinem Grundstück verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 213/17; BGH, Beschluss vom 26.09.2018 - V ZB 41/19).
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