Grundbuchordnung
| 2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
1In der Eintragungsbewilligung oder, wenn eine solche nicht erforderlich ist, in dem Eintragungsantrag ist das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen. 2Einzutragende Geldbeträge sind in inländischer Währung anzugeben; durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen kann die Angabe in einer einheitlichen europäischen Währung, in der Währung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder einer anderen Währung, gegen die währungspolitische Bedenken nicht zu erheben sind, zugelassen und, wenn gegen die Fortdauer dieser Zulassung währungspolitische Bedenken bestehen, wieder eingeschränkt werden.
Fassung aufgrund der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 |
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Rechtsprechung zu § 28 GBO
264 Entscheidungen zu § 28 GBO in unserer Datenbank:
- KG, 01.08.2014 - 1 W 213/14
Grundbuchberichtigungsverfahren nach Unternehmensumwandlung im Wege der Spaltung: ...
- BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14
Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 09.09.2014 - 34 Wx 309/14
Kaufvertrag über eine erst noch zu vermessende Teilfläche: Mehrfachvertretung im ...
- OLG München, 09.09.2014 - 34 Wx 309/14
- OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17
Antrag auf Vollzug von Auflassung
- OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
Grundbuchsache: Auslegung von Grundbucherklärungen
- OLG Rostock, 09.05.2016 - 3 W 102/13
Grundbuchsache: Erstreckung der Löschungsbewilligung für eine Grundschuld auf ...
- OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 W 32/20
Anforderungen an Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek nach ...
- OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17
Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten
- OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 353/07
Eintragungsbewilligung: Auslegung einer Auflassungserklärung bei einer noch ...
- BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07
Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks
Querverweise
Auf § 28 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Spaltung
- Allgemeine Vorschriften
- Spaltung zur Aufnahme
- § 126 (Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Insolvenzplan
- Aufstellung des Plans
- § 228 (Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse)
- Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
- § 32 (Übertragung der Deckungsmassen und -verbindlichkeiten)