Grundbuchordnung
2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
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Rechtsprechung zu § 20 GBO
768 Entscheidungen zu § 20 GBO in unserer Datenbank:
- OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung ...
- OLG München, 10.02.2022 - 34 Wx 431/21
- OLG München, 24.01.2022 - 34 Wx 437/21
Erfolgreiche Beschwerde im Grundbuchverfahren
- OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17
Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels
- OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz ...
- OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Inhaltliche Verknüpfung der Auflassung mit einer bedingten Regelung zur ...
- OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 20 W 308/17
Dingliche Einigung als Eintragungsvoraussetzung
- OLG München, 01.08.2016 - 34 Wx 162/16
Aufgehobene Zwischenverfügung - Berichtigungsbewilligung zur Löschung einer ...
- OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
Fehlen der Auflassung als Gegenstand einer Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO
- BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11
Notwendigkeit des Nachweises der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse ...
Querverweise
Auf § 20 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 144
Redaktionelle Querverweise zu § 20 GBO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
- § 925 (Auflassung)
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts
- 5. Anwendung des Grundstücksrechts
- § 11 I
- II. Grundbuchvorschriften
- §§ 14 ff.