Grundbuchordnung
2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
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Rechtsprechung zu § 55b GBO
Entscheidung zu § 55b GBO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95
Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch
Querverweise
Auf § 55b GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- II. Grundbuchvorschriften
- § 17
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Die Bekanntmachung der Eintragungen
- § 42