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   LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22   

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LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22 (https://dejure.org/2023,34867)
LG Münster, Entscheidung vom 07.09.2023 - 115 O 50/22 (https://dejure.org/2023,34867)
LG Münster, Entscheidung vom 07. September 2023 - 115 O 50/22 (https://dejure.org/2023,34867)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Betriebsschließung bei teilweisem Betretungsverbot

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Dagegen spreche - wie auch der BGH mit Urteil vom 26.01.2022 (Az.: IV ZR 144/21) bestätigt habe - bereits der eindeutige Wortlaut des § 1 Nr. 1 a) AVB-BS, wonach für den Versicherungsschutz einzig eine behördliche Anordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes genüge.

    Gemessen an diesen Maßstäben ergibt sich vorliegend zwar auch für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer, dass weder das Coronavirus als Krankheitserreger noch COVID-19 als Krankheit in dem abschließenden Katalog der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger nach § 1 Nr. 2 a) und b) AVB-BS erfasst ist (vgl. BGH, Urt. vom 26.01.2022, Az.: IV ZR 144/21, NJW 2022, 872).

    Dem Kläger ist zwar zuzugestehen, dass der BGH in seinem Urt. vom 26.01.2022 (Az.: IV ZR 144/21, NJW 2022, 872) für das der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Bedingungswerk entschieden hat, dass der Eintritt des Versicherungsfalls nach Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht die Verwirklichung einer aus dem Betrieb selbst erwachsenden, sog. intrinsischen Infektionsgefahr voraussetzt.

    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung - insbesondere der BGH - das Vorliegen einer intrinsischen Infektionsgefahr als Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls bei Betriebsschließungsversicherungen ablehnt (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 18.01.2023 - IV ZR 465/21 und vom 26.01.2022 - IV ZR 144/21), lagen andere Bedingungswerke zugrunde.

    Der Umstand, dass der BGH in seinem Urteil vom 26.01.2022 (Az.: IV ZR 144/21, NJW 2022, 872) das Vorliegen einer intrinsischen Gefahr zur Annahme eines bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes bei einer Betriebsschließung für nicht erforderlich erachtet, ist lediglich Folge der sich aus den dortigen AVB für Betriebsschließung lediglich angedeuteten Begrenzung auf intrinsische Gefahren und der sich für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer insoweit ergebenden Unklarheit.

    Die Argumentation des Klägers, mit der Entscheidung des BGH vom Urt. vom 26.01.2022 (Az.: IV ZR 144/21, NJW 2022, 872) sei höchstrichterlich entschieden, dass es für das Vorliegen eines bedingungsgemäßen Versicherungsfalls keiner intrinsischen Gefahr bedürfe und damit Versicherungsschutz nach den AVB-BS anzunehmen sei, lässt unberücksichtigt, dass das Vertragswerk zeitlich vor der Entscheidung des BGH datiert (Stand 01/2020) und die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen zur Annahme eines bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes nur unter ergänzender Beachtung der Besonderen Bedingungen, über die der BGH gerade nicht zu entscheiden hatte, zu beantworten ist.

  • BGH, 18.01.2023 - IV ZR 465/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Dies ist als dynamische Verweisung anzusehen, denn der Versicherungsnehmer darf bei Vertragsschluss davon ausgehen, dass alle Krankheiten, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gesetzlich normiert sind, vom Versicherungsschutz umfasst sind (vgl. Notthoff, in: Umfang des Versicherungsschutzes der Betriebsschließungsversicherung, r+s 2020, 551 m.w.N.; für eine dynamische Verweisung in einem vergleichbaren Fall OLG Celle, Urt. vom 02.09.2021, Az.: 8 U 120/21, BeckRS 2021, 27751; a.A. OLG Koblenz, Urt. vom 09.02.2022, Az.: 10 U 905/21; vgl. zu einer dynamischen Verweisung bei Bezugnahme auf das IfSG ohne Angabe einer konkreten Gesetzesfassung oder eines Zeitpunktes jedenfalls wegen Unklarheit gem. § 305c Abs. 2 BGB BGH, Urt. vom 18.01.2023, Az.: IV ZR 465/21, NJW 2023, 684).

    Etwas anderes ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil der Sinn und Zweck einer Betriebsschließungsversicherung darin besteht - möglichst umfassend - gegen Ertragsausfälle infolge einer behördlich angeordneten Betriebsschließung zu versichern (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2023, a.a.O., juris, Rn. 30).

    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung - insbesondere der BGH - das Vorliegen einer intrinsischen Infektionsgefahr als Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls bei Betriebsschließungsversicherungen ablehnt (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 18.01.2023 - IV ZR 465/21 und vom 26.01.2022 - IV ZR 144/21), lagen andere Bedingungswerke zugrunde.

    Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen Handlungsformen kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer weder dem Wortlaut der Klausel noch ihrem Sinn und Zweck entnehmen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 18.01.2023, IV ZR 465/21, NJW 2023, 684).

  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Wann ein solcher Umfang vorliegt, ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange der Beteiligten und des Grundsatzes von Treu und Glauben von Fall zu Fall entscheiden (vgl. LG Mannheim, Urt. vom 29.04.2020, Az.: 11 O 66/20- juris).

    In der Literatur sind hierzu Umsatzeinbrüche von 90 % bis 95 % vorgeschlagen worden (vgl. Fortmann, Anmerkung zu LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020 - 11 O 66/20, r+s 2020, 338 (342)); ähnlich wohl auch Armbrüster in: Prölss/Martin FBUB Anh. (BSV) Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 4/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Das OLG Karlsruhe führt zur Frage einer faktischen Betriebsschließung in einem Urteil vom 30.06.2021 (Az.: 12 U 4/21 - juris) zwar aus, dass der Umstand, dass weiterhin in geringem Umfang eine geschäftliche Tätigkeit möglich gewesen sei, die Annahme eines bedingungsgemäßen Versicherungsfalles nicht grundsätzlich ausschließe.

     OLG Karlsruhe, Urt. vom 30.06.2021 (Az.: 12 U 4/21): 2,8 % des beherbergungsbezogenen Umsatzes.

  • OLG München, 20.07.2021 - 25 U 5794/20

    Kein Leistungsanspruch aus Betriebsschließungsversicherung bei coronabedingter

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Das OLG München führt mit Beschluss vom 20.07.2021 (Az.: 25 U 5794/20, BeckRS 2021, 19490) hierzu wie folgt aus:.

    Für die darin enthaltene Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Versicherten wäre es erheblich, in welchem Umfang und zu welchem Anteil der Versicherte seine auf den versicherten Betrieb zurückzuführenden Einkünfte durch die Betriebseinschränkung verliert (vgl. OLG München, Beschl. vom 20.07.2021, Az.: 25 U 5794/20, BeckRS 2021, 19490).

  • OLG Köln, 01.03.2022 - 9 U 162/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließung im

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang das Urteil des OLG Köln vom 01.03.2022 (Az.: 9 U 162/21 - juris) zitiert, ist dem Kläger insofern zuzustimmen, als das OLG Köln die Verwirklichung einer intrinsischen Gefahr nicht als erforderlich ansieht.

    Das vom Kläger zitierte und zu den hiesigen Versicherungsbedingungen ergangene Urteil des OLG Köln vom 01.03.2022, (Az.: 9 U 162/21 - juris) stellt für den dort streitgegenständlichen Versicherungsfall, der in der Einstellung des Unterrichtsbetriebes auch der Klägerin - die dortige Klägerin bot Aus- und Fortbildungen von Mitarbeitenden verschiedener Einrichtungen des Gesundheitswesens an und betrieb ein überregionales Tagungshaus inkl.

  • LG München I, 22.10.2020 - 12 O 5868/20

    Corona: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
     LG München I, Urt. vom 22.10.2020 (Az.: 12 O 5868/20): 1,96 Promille des Umsatzes.
  • LG München I, 17.09.2020 - 12 O 7208/20

    Corona und Betriebsschließungsversicherung: Keine Leistung für Kita mit

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Aufgrund des bereits angesprochenen bedingungsgemäßen Wortlauts, der von Schließung spricht (s.o.), kann eine faktische Schließung allenfalls nur dann vorliegen, wenn der Betrieb in gänzlich unerheblichen Umfang fortgesetzt wird (vgl. LG München I, Urt. vom 17.09.2020, Az.: 12 O 7208/20).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 12 U 107/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    In einem weiteren Urteil vom 05.10.2021 (Az.: 12 U 107/21 - juris) hat das OLG Karlsruhe die Voraussetzungen einer faktischen Betriebsschließung bei einem im 2. Lockdown eingeführten Außer-Haus-Verkauf einer Gaststätte dahingehend konkretisiert, dass eine faktische Betriebsschließung anzunehmen sei, wenn die ausgeübte Tätigkeit zuvor nur eine ganz untergeordnete Bedeutung hatte und damit auch nur ein derartig geringfügiger Umsatz erzielt worden sei, dass die Fortführung des Betriebs mit einem Außer-Haus-Verkauf nach Inkrafttreten der Corona-Verordnung nicht mehr als teilweise Aufrechterhaltung des Betriebes gewertet werden könne.
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Auszug aus LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22
    Ein weiterer Hinweis wäre in diesem Fall auf eine reine Wiederholung und damit auf eine pure Förmelei hinausgelaufen, da der vorherige "anwaltliche" Hinweis in der bezeichneten Weise klar, verständlich und präzise war und von einer - zudem anwaltlich vertretenen - Partei erwartet werden kann, dass er sich mit dem Vorbringen der Gegenpartei und der von dieser erhobenen Einwänden auseinandersetzt und hierauf in geeigneter Form reagiert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.7. 2005, Az.: 6 U 132/04, OLG-NL 2005, 206).
  • LG München I, 20.04.2021 - 12 O 15984/20

    Intransparente Regelung in den Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung

  • LG Hannover, 01.02.2021 - 19 O 163/20

    Anrechnung von staatlichen Hilfeleistungen - Betriebsschließungsversicherung

  • OLG Hamburg, 16.07.2021 - 9 U 25/21

    Betriebsschließungsversicherung für ein Hotel mit Restaurant: Deckungsschutz bei

  • LG Bonn, 16.02.2021 - 10 O 173/20

    Fehlende Darlegung des durch die Betriebsschließung verursachten Schadens

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

  • OLG Koblenz, 09.02.2022 - 10 U 905/21

    Kein Versicherungsschutz in der Betriebsschließungs-versicherung wegen

  • LG Ravensburg, 10.08.2023 - 6 O 258/21

    Präventive Schließung durch eine Landes-Corona-Verordnung reicht für intrinsische

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