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   LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs - 30 UJs 351/17 - 12/18   

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https://dejure.org/2018,53838
LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs - 30 UJs 351/17 - 12/18 (https://dejure.org/2018,53838)
LG Münster, Entscheidung vom 12.10.2018 - 20 Qs - 30 UJs 351/17 - 12/18 (https://dejure.org/2018,53838)
LG Münster, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 20 Qs - 30 UJs 351/17 - 12/18 (https://dejure.org/2018,53838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Obduktion, erhöhter Präparationsaufwand, keine besonders ungünstigen äußeren Bedingungen im Sinne von Ziffer 103 oder 104 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG

  • Wolters Kluwer

    30 UJs 351/17 - 12/18 - Entschädigungsanspruch eines Sachverständigen für die Durchführung der Obduktion einer in einer Wohnung aufgefundenen Leiche aufgrund von "besonders ungünstigen äußeren Bedingungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Münster - 23 Gs 5466/17
  • LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs - 30 UJs 351/17 - 12/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 01.12.2016 - 1 Ws 138/16

    Höhe der Entschädigung des gerichtsmedizinischen Sachverständigen für die

    Auszug aus LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs 12/18
    Ein erhöhter Präparationsaufwand allein rechtfertigt daher keine Abrechnung nach Ziffer 103 oder Ziffer 104 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG (so auch OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016 - 1 Ws 138/16; OLG Dresden, 3. Strafsenat, Beschluss vom 13.06.2016 - 3 Ws 39/16; a.A. OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.07.2016 - 2 Ws 168/16).

    Wäre beabsichtigt gewesen, auch die - in der Vereinbarung enthaltene - Differenzierung nach Schwierigkeitsgraden zu übernehmen, hätte es nahegelegen, die bisherigen Formulierungen entsprechend anzupassen (so bereits: OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016, 1 Ws 138/16 = BeckRS 2016, 110678 Rn. 14).

    Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber auch in der Folgezeit ausdrücklich zwischen besonders ungünstigen äußeren Bedingungen und solchen, die auf dem Zustand der Leiche beruhen, differenziert hat (vgl. bereits OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016, 1. Ws 138/16 = BeckRS 2016, 110678 Rn. 16).

    Damit sind unter "besonders ungünstigen äußeren Bedingungen" - im Gegensatz zu den auf dem Zustand der Leiche herrührenden "anderen besonders ungünstigen Bedingungen" - alle Umstände zu fassen, die während der Obduktion vorherrschen und damit nicht in der Tätigkeit des Obduzenten begründet sind (OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016 - 1 Ws 138/16).

  • OLG Dresden, 07.07.2016 - 2 Ws 168/16

    Vergütung des gerichtsmedizinischen Sachverständigen für eine besonders

    Auszug aus LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs 12/18
    Ein erhöhter Präparationsaufwand allein rechtfertigt daher keine Abrechnung nach Ziffer 103 oder Ziffer 104 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG (so auch OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016 - 1 Ws 138/16; OLG Dresden, 3. Strafsenat, Beschluss vom 13.06.2016 - 3 Ws 39/16; a.A. OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.07.2016 - 2 Ws 168/16).

    Dass der Gesetzgeber gleichzeitig mit der Anlehnung der Gebührenhöhe an die Höhe der Entschädigungssätze der vorgenannten Vereinbarung auch die tatbestandliche Voraussetzungen und damit eine Staffelung der Gebühren nach der Schwierigkeit der erbrachten Leistung übernehmen wollte, lässt sich der Neuerung nicht entnehmen (so aber OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.07.2016, 2 Ws 168/16 = BeckRS 2016, 115582 Rn. 13 ff).

  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 4 Ws 467/88
    Auszug aus LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs 12/18
    Die Kammer schließt sich hier der Auffassung des OLG Hamm im Beschluss vom 22.06.1989 (4 Ws 467/88 = BeckRS 2015, 05307) an, dass eine Entschädigung in dieser Höhe der Billigkeit entspricht.
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