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   LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10, 5 T 860/10   

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https://dejure.org/2011,62987
LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10, 5 T 860/10 (https://dejure.org/2011,62987)
LG Münster, Entscheidung vom 16.03.2011 - 5 T 858/10, 5 T 860/10 (https://dejure.org/2011,62987)
LG Münster, Entscheidung vom 16. März 2011 - 5 T 858/10, 5 T 860/10 (https://dejure.org/2011,62987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einzel-, Gruppen- und Gesamtausgebote, abweichende Versteigerungsbedingungen, Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO, Zuschlagserteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 52, 59, 63, 83, 86 ZVG, § 765a ZPO, § 9 Abs. 1 und 2 EGZVG
    Einzel-, Gruppen- und Gesamtausgebote, abweichende Versteigerungsbedingungen, Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO, Zuschlagserteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsrecht eines dinglichen Wohnungsberechtigten auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10
    Die Suizidgefahr muss gerade durch den Eigentumsverlust - bzw. im vorliegenden Fall des Wohnrechts - in Folge des Zuschlages begründet sein (vgl. BGH Beschluss vom 24.11.2005, Az. V ZB 99/05, NJW 2006, Seite 505).
  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Aufrechterhaltung des Zuschlags in der

    Auszug aus LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.07.2007 in dem Verfahren 1 BvR 501/07 (NJW 2007, Seite 2910) entschieden, dass im Fall von konkreter Suizidgefahr des Schuldners durch den Verlust des Eigentums auch ein erst im Rahmen der Zuschlagsbeschwerde gestellter Vollstreckungsschutzantrag berücksichtigt werden muss.
  • OLG Köln, 14.10.1987 - 2 W 150/87

    Räumungsvollstreckung; Vollstreckungsschutz; Psychogene Erkrankung

    Auszug aus LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10
    Das bedeutet, dass ein Antrag nach § 765a ZPO nur bis zur Erteilung des Zuschlags gestellt werden kann, nicht aber erstmals mit der Beschwerde (vgl. Stöber, a.a.O. Rn. 57.2 und 59.10; OLG Köln, Beschluss vom 14.10.1987, Az. 2 W 150/87).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

    Auszug aus LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10
    Dieses hat der BGH in seinem Beschluss vom 19.08.2008 in dem Verfahren V ZB 22/08 (NJW 2009, Seite 80) nochmals bestätigt.
  • OLG Hamm, 26.11.1991 - 15 W 317/91
    Auszug aus LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10
    Rechtsmängel begründende Tatsachen, die zeitlich später eingetreten oder dem Versteigerungsgericht später bekannt geworden sind, müssen bei der Entscheidung über die Zuschlagsbeschwerde unberücksichtigt bleiben, weil aus ihnen kein Rechtsverstoß des Versteigerungsgerichts abgeleitet werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 26.11.1991, Az.: 15 W 317/91, RPfleger 1992, Seite 122, 211).
  • OLG Celle, 20.09.1994 - 4 W 222/94
    Auszug aus LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10
    Das bedeutet, dass der Schuldner im Beschwerdeverfahren mit neuem Sachvortrag und neuen Beweismitteln ausgeschlossen ist (vgl. Stöber, a.a.O. Rn. 59.10; OLG Celle, Beschluss vom 20.09.1994, Az. 4 W 222/94).
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