Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
VI. Entscheidung über den Zuschlag (§§ 79 - 94) |
Der Zuschlag ist zu versagen:
1. | wenn die Vorschrift des § 43 Abs. 2 oder eine der Vorschriften über die Feststellung des geringsten Gebots oder der Versteigerungsbedingungen verletzt ist; | |
2. | wenn bei der Versteigerung mehrerer Grundstücke das Einzelausgebot oder das Gesamtausgebot den Vorschriften des § 63 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 zuwider unterblieben ist; | |
3. | wenn in den Fällen des § 64 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder das Recht eines gleich- oder nachstehenden Beteiligten, der dem Gläubiger vorgeht, durch das Gesamtergebnis der Einzelausgebote nicht gedeckt werden; | |
4. | wenn die nach der Aufforderung zur Abgabe von Geboten erfolgte Anmeldung oder Glaubhaftmachung eines Rechts ohne Beachtung der Vorschrift des § 66 Abs. 2 zurückgewiesen ist; | |
5. | wenn der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens das Recht eines Beteiligten entgegensteht; | |
6. | wenn die Zwangsversteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens aus einem sonstigen Grund unzulässig ist; | |
7. | wenn eine der Vorschriften des § 43 Abs. 1 oder des § 73 Abs. 1 verletzt ist; | |
8. | wenn die nach § 68 Abs. 2 und 3 verlangte Sicherheitsleistung nicht bis zur Entscheidung über den Zuschlag geleistet worden ist. |
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.02.2007 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 | |
01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
Rechtsprechung zu § 83 ZVG
422 Entscheidungen zu § 83 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 18.07.2013 - V ZB 13/13
Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung ...
- BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11
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- LG Neuruppin, 26.10.2011 - 5 T 120/11
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- LG Neuruppin, 26.10.2011 - 5 T 120/11
- BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19
Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12
Wiederaufnahme eines Versteigerungsverfahrens
- LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12
- BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17
Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger ...
- BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren ...
Zum selben Verfahren:
- LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer ...
- LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
- BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10
Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde
- BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
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Querverweise
Auf § 83 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- [ohne amtliche Überschrift]
- § 186