Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
IV. Geringstes Gebot, Versteigerungsbedingungen (§§ 44 - 65) |
(1) 1Werden mehrere Grundstücke, die mit einer dem Anspruche des Gläubigers vorgehenden Gesamthypothek belastet sind, in demselben Verfahren versteigert, so ist auf Antrag die Gesamthypothek bei der Feststellung des geringsten Gebots für das einzelne Grundstück nur zu dem Teilbetrag zu berücksichtigen, der dem Verhältnis des Wertes des Grundstücks zu dem Wert der sämtlichen Grundstücke entspricht; der Wert wird unter Abzug der Belastungen berechnet, die der Gesamthypothek im Range vorgehen und bestehen bleiben. 2Antragsberechtigt sind der Gläubiger, der Eigentümer und jeder dem Hypothekengläubiger gleich- oder nachstehende Beteiligte.
(2) 1Wird der im Absatz 1 bezeichnete Antrag gestellt, so kann der Hypothekengläubiger bis zum Schluß der Verhandlung im Versteigerungstermin verlangen, daß bei der Feststellung des geringsten Gebots für die Grundstücke nur die seinem Anspruch vorgehenden Rechte berücksichtigt werden; in diesem Fall sind die Grundstücke auch mit der verlangten Abweichung auszubieten. 2Erklärt sich nach erfolgtem Ausgebot der Hypothekengläubiger der Aufforderung des Gerichts ungeachtet nicht darüber, welches Ausgebot für die Erteilung des Zuschlags maßgebend sein soll, so verbleibt es bei der auf Grund des Absatzes 1 erfolgten Feststellung des geringsten Gebots.
(3) Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn die Grundstücke mit einer und derselben Grundschuld oder Rentenschuld belastet sind.
Rechtsprechung zu § 64 ZVG
12 Entscheidungen zu § 64 ZVG in unserer Datenbank:
- LG Duisburg, 29.06.2018 - 11 T 39/18
"Nur" Grundstück Gegenstand der Zwangsversteigerung - Beschwerde zurückgewiesen!
- BGH, 28.09.2006 - V ZB 55/06
Anforderungen an ein Gesamtmeistgebot; Voraussetzungen des Zuschlags
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten ...
- BGH, 09.12.1966 - V ZR 12/64
Zwangsvollstreckung-Bargebotserhöhung b. teilweisem Ausfall d. Gesamtgrundschuld
- OLG Hamm, 13.03.2012 - 27 U 15/12
Wirksamwerden der Abtretung eines Rückgewähranspruchs hinsichtlich einer ...
- BGH, 15.05.1986 - IX ARZ 3/86
Verbindung von Zwangsversteigerungsverfahren mehrerer Grundstücke - Bestellung ...
- BFH, 25.05.1966 - II 71/62
- BGH, 19.09.1957 - VII ZR 302/56
Rechtsmittel
- LG Essen, 04.11.1993 - 7 T 601/93
- OLG Hamm, 06.01.1994 - 15 W 371/93
Querverweise
Auf § 64 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- VI. Entscheidung über den Zuschlag
- § 83