Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
IV. Geringstes Gebot, Versteigerungsbedingungen (§§ 44 - 65) |
(1) Der Teil des geringsten Gebots, welcher zur Deckung der Kosten sowie der im § 10 Nr. 1 bis 3 und im § 12 Nr. 1, 2 bezeichneten Ansprüche bestimmt ist, desgleichen der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots ist von dem Ersteher vor dem Verteilungstermin zu berichtigen (Bargebot).
(2) Das Bargebot ist von dem Zuschlag an zu verzinsen.
(3) Das Bargebot ist so rechtzeitig durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Gerichtskasse zu entrichten, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
(4) Der Ersteher wird durch Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit befreit, wenn die Hinterlegung und die Ausschließung der Rücknahme im Verteilungstermin nachgewiesen werden.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.02.2007 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 49 ZVG
116 Entscheidungen zu § 49 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 18.10.2018 - V ZB 40/18
Versagung der Aufhebung einer gerichtlichen Verwaltung an einem Grundstück ...
- BGH, 29.10.2015 - V ZB 65/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Aufstellung des geringsten Gebots und des ...
- BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein ...
- BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19
Prozesspflegschaft trotz Prozessfähigkeit I
- BGH, 29.01.2016 - V ZR 285/14
Pflichtverletzung des Grundschuldgläubigers bei Löschungsbewilligung für eine ...
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
Sittenwidriges Handeln in der Zwangsversteigerung durch Abgabe eines Gebots in ...
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
- BFH, 02.03.2016 - II R 27/14
Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13
Keine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer durch ...
- FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13
- BFH, 02.03.2016 - II R 6/15
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.03.2016 II R 27/14 - Ansatz des Meistgebots ...
Querverweise
Auf § 49 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- VIII. Verteilung des Erlöses
- § 107
- [ohne amtliche Überschrift]
- § 186