Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
VI. Entscheidung über den Zuschlag (§§ 79 - 94) |
(1) 1Aus dem Beschluß, durch welchen der Zuschlag erteilt wird, findet gegen den Besitzer des Grundstücks oder einer mitversteigerten Sache die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe statt. 2Die Zwangsvollstreckung soll nicht erfolgen, wenn der Besitzer auf Grund eines Rechts besitzt, das durch den Zuschlag nicht erloschen ist. 3Erfolgt gleichwohl die Zwangsvollstreckung, so kann der Besitzer nach Maßgabe des § 771 der Zivilprozeßordnung Widerspruch erheben.
(2) Zum Ersatz von Verwendungen, die vor dem Zuschlag gemacht sind, ist der Ersteher nicht verpflichtet.
Rechtsprechung zu § 93 ZVG
126 Entscheidungen zu § 93 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer ...
- BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
Berichtigung eines Beschlusses
- BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
- VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
Zwangsversteigerungsverfahren: Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung des ...
- BGH, 14.06.2012 - VII ZB 47/10
Räumungstitel gegen einen Mieter im zwangsverwalteten Objekt: Klauselerteilung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.08.2012 - VII ZB 47/10
Anspruch auf Beiordnung eines Notanwalts zur Einlegung einer Gehörsrüge gem. § ...
- BGH, 20.08.2012 - VII ZB 47/10
- BGH, 14.06.2012 - VII ZB 48/10
Räumungstitel gegen einen Mieter im zwangsverwalteten Objekt: Klauselerteilung ...
Zum selben Verfahren:
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2009 - 213 C 290/05
Der Ersteher ist nicht Rechtsnachfolger des Zwangsverwalters
- BGH, 20.08.2012 - VII ZB 48/10
Anspruch auf Beiordnung eines Notanwalts zur Einlegung einer Gehörsrüge gem. § ...
- LG Berlin, 15.06.2010 - 65 T 183/09
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2009 - 213 C 290/05