Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| VI. Entscheidung über den Zuschlag (§§ 79 - 94a) |
(1) Durch den Zuschlag erlöschen unter der im § 90 Abs. 1 bestimmten Voraussetzung die Rechte, welche nicht nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleiben sollen.
(2) Ein Recht an dem Grundstück bleibt jedoch bestehen, wenn dies zwischen dem Berechtigten und dem Ersteher vereinbart ist und die Erklärungen entweder im Verteilungstermin abgegeben oder, bevor das Grundbuchamt um Berichtigung des Grundbuchs ersucht ist, durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden.
(3) 1Im Falle des Absatzes 2 vermindert sich der durch Zahlung zu berichtigende Teil des Meistgebots um den Betrag, welcher sonst dem Berechtigten gebühren würde. 2Im übrigen wirkt die Vereinbarung wie die Befriedigung des Berechtigten aus dem Grundstück.
(4) 1Das Erlöschen eines Rechts, dessen Inhaber zur Zeit des Erlöschens nach § 1179a des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Löschung einer bestehenbleibenden Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verlangen kann, hat nicht das Erlöschen dieses Anspruchs zur Folge. 2Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte aus dem Grundstück befriedigt wird.
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Rechtsprechung zu § 91 ZVG
331 Entscheidungen zu § 91 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 20.02.2020 - V ZB 131/19
Zwangsversteigerung: Folgen eine Vollstreckungsgegenklage auf das ...
- OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 199/18
Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragungsersuchen einer Behörde
- OLG Karlsruhe, 25.08.2025 - 14 W 46/24
Rangvorbehalt bei Erbbaurecht; Abänderbarkeit und Bestimmtheit der Eintragung
- BGH, 20.07.2018 - V ZR 199/17
Erwerb eines im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücks: Belastung mit einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bad Kreuznach, 21.06.2017 - 1 S 132/16
Zwangsversteigerungsverfahren: Fortbestand einer im Flurbereinigungsverfahren ...
- LG Bad Kreuznach, 21.06.2017 - 1 S 132/16
- OLG Hamm, 14.01.2022 - 11 U 11/21
Amtspflichtverletzungen eines Notars; Eintragung eines Wohnungsrechts auf einem ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16
Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 10 A 15.19
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Abwägungsfehler in Gestalt eines ...
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19
Anspruch auf Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen ...
- BGH, 26.11.1980 - V ZR 153/79
Zwangsversteigerung - Übergang von Rechten - Darlehnshypothek - Hypothek - ...
Querverweise
Auf § 91 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 91 ZVG:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- IV. Geringstes Gebot, Versteigerungsbedingungen
- § 52 I
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Bindungs- und Sicherungsrecht
- § 16 II (Bestand der Bindungen)