Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
VI. Entscheidung über den Zuschlag (§§ 79 - 94) |
(1) Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.
(2) 1§ 74a Abs. 3, 5 ist entsprechend anzuwenden. 2In dem neuen Versteigerungstermin darf der Zuschlag weder aus den Gründen des Absatzes 1 noch aus denen des § 74a Abs. 1 versagt werden.
(3) Ist das Meistgebot von einem zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten abgegeben worden, so ist Absatz 1 nicht anzuwenden, wenn das Gebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte zusammen mit dem Betrag, mit dem der Meistbietende bei der Verteilung des Erlöses ausfallen würde, die Hälfte des Grundstückswertes erreicht.
Rechtsprechung zu § 85a ZVG
266 Entscheidungen zu § 85a ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12
Zwangsversteigerung: Rückgriff auf das Einzelmeistgebot bei Zuschlagsversagung ...
- BGH, 22.09.2011 - IX ZR 197/10
Berechtigter aus dem Grundstück als Meistbietender in der Zwangsversteigerung: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bochum, 27.11.2008 - 1 O 348/08
Dem Insolvenzverwalter steht ein Bereicherungsanspruch gegen den ...
- OLG Hamm, 21.09.2010 - 21 U 51/09
- LG Bochum, 27.11.2008 - 1 O 348/08
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11
Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss
Zum selben Verfahren:
- LG Augsburg, 19.04.2010 - 8 O 4038/09
Verbraucherschutz im Zwangsversteigerungsverfahren
- LG Augsburg, 19.04.2010 - 8 O 4038/09
- BGH, 07.06.2018 - V ZB 67/17
Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins durch Fehlen eines Gebots ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.06.2013 - V ZB 185/12
Fortgeltung der Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG (Hälfte des Grundstückswerts) im ...
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06
Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des ...
Querverweise
Auf § 85a ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken und Luftfahrzeugen im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung von Schiffen und Schiffsbauwerken
- § 169a