Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| VI. Entscheidung über den Zuschlag (§§ 79 - 94a) |
(1) Der Zuschlag ist dem Meistbietenden zu erteilen.
(2) Hat der Meistbietende das Recht aus dem Meistgebot an einen anderen abgetreten und dieser die Verpflichtung aus dem Meistgebot übernommen, so ist, wenn die Erklärungen im Versteigerungstermin abgegeben oder nachträglich durch öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, der Zuschlag nicht dem Meistbietenden, sondern dem anderen zu erteilen.
(3) Erklärt der Meistbietende im Termin oder nachträglich in einer öffentlich beglaubigten Urkunde, daß er für einen anderen geboten habe, so ist diesem der Zuschlag zu erteilen, wenn die Vertretungsmacht des Meistbietenden oder die Zustimmung des anderen entweder bei dem Gericht offenkundig ist oder durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen wird.
(4) Wird der Zuschlag erteilt, so haften der Meistbietende und der Ersteher als Gesamtschuldner.
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Rechtsprechung zu § 81 ZVG
227 Entscheidungen zu § 81 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 17.06.2026 - V ZB 59/25
ZVG: Offenkundige Vertretungsmacht bei Einsicht des Rechtspfleger ins ...
- BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
Zwangsversteigerung - Bieter müssen gesamte Vertretungskette nachweisen
- FG Düsseldorf, 28.04.2021 - 2 K 2220/20
Einkommentsteuerliche Bewertung eines privaten Veräußerungsgeschäfts
- FG Düsseldorf, 26.11.2020 - 2 V 2664/20
Erfüllung des Tatbestandes privater Veräußerungsgeschäfte durch die Veräußerung ...
- BFH, 12.11.2024 - IX R 6/24
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines ...
- BGH, 11.12.2025 - V ZB 70/24
Zwangsversteigerung: Kein sofortiger Antrag auf Sicherheitsleistung 14 Minuten ...
Zum selben Verfahren:
- AG Wolfratshausen, 18.11.2022 - 2 K 19/21
Zuschlagsentscheidung bei mehreren bestehen gebliebenen Geboten
- LG München II, 17.12.2024 - 7 T 3848/23
Sicherheitsleistung, Sofortige Beschwerde, Zulassung der Rechtsbeschwerde, ...
- AG Wolfratshausen, 18.11.2022 - 2 K 19/21
- BGH, 06.08.2026 - V ZB 13/26
Zurückweisung eines Gebots eines Bieters ohne Nachweis der Vertretungsmacht ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 81 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Kostenhaftung
- § 26 (Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren)