Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
V. Versteigerung (§§ 66 - 78) |
(1) In dem Versteigerungstermin werden nach dem Aufruf der Sache die das Grundstück betreffenden Nachweisungen, die das Verfahren betreibenden Gläubiger, deren Ansprüche, die Zeit der Beschlagnahme, der vom Gericht festgesetzte Wert des Grundstücks und die erfolgten Anmeldungen bekanntgemacht, hierauf das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen nach Anhörung der anwesenden Beteiligten, nötigenfalls mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, unter Bezeichnung der einzelnen Rechte festgestellt und die erfolgten Feststellungen verlesen.
(2) Nachdem dies geschehen, hat das Gericht auf die bevorstehende Ausschließung weiterer Anmeldungen hinzuweisen und sodann zur Abgabe von Geboten aufzufordern.
Rechtsprechung zu § 66 ZVG
62 Entscheidungen zu § 66 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 18.07.2013 - V ZB 13/13
Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung ...
- LG München I, 11.05.2022 - 16 T 1095/22
Niederschlagung von Beschwerdekosten im Zwangsversteigerungsverfahren
- LG Hildesheim, 24.08.2021 - 5 T 166/21
Keine Beschränkung der Öffentlichkeit im Zwangsversteigerungsverfahren
- BGH, 07.06.2018 - V ZB 67/17
Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins durch Fehlen eines Gebots ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15
Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine ...
- AG München, 11.05.2022 - 16 T 1095/22
Rechtspfleger muss bei Versteigerung nicht auf Einwände gegen das Bestehen eins ...
- BGH, 05.06.2014 - V ZB 16/14
Zwangsversteigerungssache: Befugnis zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen den ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bielefeld, 26.09.2013 - 23 T 591/13
Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung bei rechtsmissbräuchlichem ...
- LG Bielefeld, 26.09.2013 - 23 T 591/13
- OVG Sachsen, 27.07.2017 - 1 C 5/14
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsfrist; Antragsbefugnis; ...
Querverweise
Auf § 66 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- VI. Entscheidung über den Zuschlag
- § 83
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gegenstandswert
- § 26 (Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung)