Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| V. Versteigerung (§§ 66 - 78) |
(1) Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
(2) 1Die Sicherheitsleistung kann durch Übergabe von Verrechnungsschecks bewirkt werden, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. 2Die Schecks müssen von einem Kreditinstitut, das in dem Institutsregister nach § 32 Absatz 5 Satz 1 des Kreditwesengesetzes aufgeführt ist, oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sein.
(3) 1Als Sicherheitsleistung ist eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts im Sinne des Absatzes 2 zuzulassen, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. 2Dies gilt nicht für Gebote des Schuldners oder eines neu eingetretenen Eigentümers.
(4) Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 20.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2026 | Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung | 20.05.2026 | |
| 01.02.2007 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 69 ZVG
34 Entscheidungen zu § 69 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Münster, 16.06.2016 - 5 T 279/16
Zuschlagserteilung an den Meistbietenden durch Abgabe des höchsten Gebotes; ...
- LG Münster, 16.06.2016 - 5 T 279/16
- LG Essen, 15.04.2026 - 10 T 136/25
Nachweispflicht der Vertretungsmacht im Zwangsversteigerungstermin
- BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein ...
- LG München II, 17.12.2024 - 7 T 3848/23
Sicherheitsleistung, Sofortige Beschwerde, Zulassung der Rechtsbeschwerde, ...
Zum selben Verfahren:
- AG Wolfratshausen, 18.11.2022 - 2 K 19/21
Zuschlagsentscheidung bei mehreren bestehen gebliebenen Geboten
- BGH, 11.12.2025 - V ZB 70/24
Zwangsversteigerung: Kein sofortiger Antrag auf Sicherheitsleistung 14 Minuten ...
- AG Wolfratshausen, 18.11.2022 - 2 K 19/21
- BGH, 16.03.2000 - III ZR 179/99
Auftreten eines Ortsbürgermeisters in der Zwangsversteigerung zu Gunsten eines ...
- LG Berlin, 22.07.2009 - 86 O 74/09
Amtshaftung: (Un-)Zulässigkeit der Barzahlung der Sicherheit im ...
- LG Görlitz, 18.06.2020 - 5 T 57/20
Wie muss die Bietsicherheit vorliegen?
Querverweise
Auf § 69 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- [ohne amtliche Überschrift]
- § 186