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   LG Münster, 24.05.2017 - 08 O 213/15   

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https://dejure.org/2017,56754
LG Münster, 24.05.2017 - 08 O 213/15 (https://dejure.org/2017,56754)
LG Münster, Entscheidung vom 24.05.2017 - 08 O 213/15 (https://dejure.org/2017,56754)
LG Münster, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 08 O 213/15 (https://dejure.org/2017,56754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallschaden und vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer und Pkw - Haftungsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus LG Münster, 24.05.2017 - 8 O 213/15
    Auch wenn es Ziel der Reform des § 7 StVG war, zu verhindern, dass Fahrer jeglicher Haftung allein durch den Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses entgehen könnten, bleibt ein vollständiger Haftungsausschluss aber in Fällen möglich, in denen der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein gravierendes Mitverschulden des unfallbeteiligten Fahrradfahrers gegenübersteht (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.04.2012, 4 U 131/11, in: NJW 2012, 3245).

    Unter Geltung des Vertrauensgrundsatzes musste die Drittwiderbeklagte zu 1) nach alledem mit einem groben Verkehrsverstoß für sie noch nicht erkennbarer Verkehrsteilnehmer nicht rechnen, weshalb für sie in der Annäherung an die Einmündung kein konkreter Anlass bestand, die Geschwindigkeit stärker zu reduzieren (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.4. 2012 - 4 U 131/11, in: NJW 2012, 3245).

  • KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem wartepflichtigen

    Auszug aus LG Münster, 24.05.2017 - 8 O 213/15
    Der für ein derartiges Mitverschulden der Drittwiderbeklagten zu 1) voll darlegungs- und beweisbelasteten Beklagte (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 28.05.2009 - 12 U 43/09, in: BeckRS 09, 23486) ist weder der Beweis gelungen, dass die Drittwiderbeklagte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte, noch, dass sie mit den Sichtverhältnissen unangepasster Geschwindigkeit gefahren wäre.
  • OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99

    Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden,

    Auszug aus LG Münster, 24.05.2017 - 8 O 213/15
    Im Hinblick auf die konstruktionsbedingte Langlebigkeit heutiger Kraftfahrzeuge kann ohne das Hinzutreten besonderer Umstände (wie z.B. überdurchschnittlich hohe Laufleistung oder überdurchschnittlich hohe Beanspruchung auf Grund der Art und Weise des Einsatzes des Pkw) nicht ohne weiteres von einem lediglich eingeschränkten Nutzungswert ausgegangen werden (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.1999 - 13 U 111/99, in: NZV 2000, 372).
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