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   LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs - 45 Js 2/16 - 13/17   

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https://dejure.org/2019,7712
LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs - 45 Js 2/16 - 13/17 (https://dejure.org/2019,7712)
LG Münster, Entscheidung vom 29.03.2019 - 10 KLs - 45 Js 2/16 - 13/17 (https://dejure.org/2019,7712)
LG Münster, Entscheidung vom 29. März 2019 - 10 KLs - 45 Js 2/16 - 13/17 (https://dejure.org/2019,7712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Prozess wegen der Morde im Konzentrationslager Stutthof - Einstellung des Verfahrens wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 24.12.2018)

    Stutthof-Prozess

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prozess wegen der Morde im Konzentrationslager Stutthof - Medizinisches Sachverständigengutachten zur Verhandlungsfähigkeit liegt vor

  • tagesspiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.2018)

    NS-Prozess: Früherer KZ-Wachmann bestreitet Schuld und Kenntnis von Massenmord

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.11.2018)

    Der SS-Mann, den sie "Bubi" nannten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12

    Verhandlungsfähigkeit (Voraussetzungen; Feststellung für das Verfahren in der

    Auszug aus LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs 13/17
    Für die Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 04. Dezember 2012 - 4 StR 405/12 -, juris, 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18, und vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04,).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs 13/17
    Für die Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 04. Dezember 2012 - 4 StR 405/12 -, juris, 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18, und vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04,).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs 13/17
    Da die Schuld des Angeklagten nicht gerichtlich festgestellt wurde, ist die Ermessensentscheidung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO nur dann eröffnet, wenn nach weitgehender Durchführung der Hauptverhandlung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, NStZ 2000, 330).
  • BGH, 20.04.2004 - 1 StR 14/04

    Ausnahmsweise unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Verhandlungsfähigkeit: Begriff

    Auszug aus LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs 13/17
    Für die Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 04. Dezember 2012 - 4 StR 405/12 -, juris, 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18, und vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04,).
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