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   LG Münster, 31.08.2011 - 05 T 373/11   

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https://dejure.org/2011,58073
LG Münster, 31.08.2011 - 05 T 373/11 (https://dejure.org/2011,58073)
LG Münster, Entscheidung vom 31.08.2011 - 05 T 373/11 (https://dejure.org/2011,58073)
LG Münster, Entscheidung vom 31. August 2011 - 05 T 373/11 (https://dejure.org/2011,58073)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11
    Die Auffassung der Beschwerdeführer, dass § 294 InsO teleologisch zu reduzieren sei, findet keinerlei Stütze im Gesetzeswortlaut und auch nicht in Rechtsprechung in Literatur (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08, NJW 2010, Seite 253; AG Göttingen, Beschluss vom 06.06.2005, Az. 74 IN 215/03; AG Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, Az. 248 M 480854/07; Andres/Leithaus, InsO, 2. Auflage § 294 Rn. 1; Münchener Kommentar Insolvenzordnung, 2. Auflage, § 294 Rn. 6) .

    Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändungen werden vielmehr gem. § 114 Abs. 3 InsO unwirksam (vgl. Kübler/Prütting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, Stand Dezember 2009, § 294 Rn. 2c), es sei denn es handelt sich um nach Insolvenzeröffnung entstandene Unterhaltsforderungen (vgl. BAG Beschluss vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08).

  • AG Bremen, 26.10.2007 - 248 M 480854/07
    Auszug aus LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11
    Die Auffassung der Beschwerdeführer, dass § 294 InsO teleologisch zu reduzieren sei, findet keinerlei Stütze im Gesetzeswortlaut und auch nicht in Rechtsprechung in Literatur (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08, NJW 2010, Seite 253; AG Göttingen, Beschluss vom 06.06.2005, Az. 74 IN 215/03; AG Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, Az. 248 M 480854/07; Andres/Leithaus, InsO, 2. Auflage § 294 Rn. 1; Münchener Kommentar Insolvenzordnung, 2. Auflage, § 294 Rn. 6) .

    Vielmehr ergibt sich aus dem Gesetzeszusammenhang, dass eine Privilegierung der Deliktsgläubiger erst nach dem Ende der Wohlverhaltensphase eintreten soll (vgl. AG Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, Az. 248 M 480854/07).

  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Alt-Unterhalts- und Deliktsgläubigern in die

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11
    Denn der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Ausnahme vom Vollstreckungsverbot im Rahmen des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO ausschließlich für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen gilt, nicht aber für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (vgl. BGH Beschlüsse vom 27.09.2007, Az. IX ZB 16/06 und vom 20.12.2007, Az. IX ZB 280/04).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03

    Zeitliche Geltung des Abtretungsverbots

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11
    Dieses ist auch nicht unlogisch, weil vom Gesetzgeber eben gewünscht ist, dass während der Treuhandphase alle Insolvenzgläubiger - auch Unterhalts- und Deliktsgläubiger - gleiche Befriedigungsmöglichkeiten haben (vgl. BGH Beschluss vom 13.07.2006, Az. IX ZB 288/03).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZB 280/04

    Erweiterte Pfändbarkeit der Bezüge des Schuldners durch Unterhalts- und

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11
    Denn der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Ausnahme vom Vollstreckungsverbot im Rahmen des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO ausschließlich für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen gilt, nicht aber für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (vgl. BGH Beschlüsse vom 27.09.2007, Az. IX ZB 16/06 und vom 20.12.2007, Az. IX ZB 280/04).
  • AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03

    Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11
    Die Auffassung der Beschwerdeführer, dass § 294 InsO teleologisch zu reduzieren sei, findet keinerlei Stütze im Gesetzeswortlaut und auch nicht in Rechtsprechung in Literatur (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08, NJW 2010, Seite 253; AG Göttingen, Beschluss vom 06.06.2005, Az. 74 IN 215/03; AG Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, Az. 248 M 480854/07; Andres/Leithaus, InsO, 2. Auflage § 294 Rn. 1; Münchener Kommentar Insolvenzordnung, 2. Auflage, § 294 Rn. 6) .
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