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   LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20   

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https://dejure.org/2020,47672
LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20 (https://dejure.org/2020,47672)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04.12.2020 - 11 O 113/20 (https://dejure.org/2020,47672)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 11 O 113/20 (https://dejure.org/2020,47672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Corona-Pandemie

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20

    Corona: Kein Anspruch auf Leistung aus Betriebsschließungsversicherung

    Auszug aus LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20
    Ein durchschnittlicher verständiger Versicherungsnehmer kann und muss damit rechnen, dass der Versicherer den Versicherungsschutz auf im Vertrag ausdrücklich genannte Fälle beschränkt und gerade keinen Versicherungsschutz für künftig auftretende, jedoch bei Vertragsschluss unbekannte meldepflichtige Krankheiten bzw. Krankheitserreger bieten will, deren Gefahrenpotential er bei Vertragsschluss nicht kalkulieren und deshalb auch nicht bei der Bemessung von Versicherungsumfang und -prämien berücksichtigen konnte (vgl. LG Stuttgart, COVuR 2020, 766, beck-online).

    Dies dient auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist für einen durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmer erkennbar (LG Stuttgart, COVuR 2020, 766, beck-online).

  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die

    Auszug aus LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20
    Entscheidend für die Einordnung einer Klausel als überraschend ist es, ob zwischen den Erwartungen des Versicherungsnehmers und dem Klauselinhalt eine deutliche Diskrepanz besteht, mit der der Versicherungsnehmer vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 6.7.2011 - IV ZR 217/09, r + s 2012, 192, Rn. 19 m. w. N.).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.2.2009 - IV ZR 28/08, zitiert nach juris, Rn. 18 u. 19; BGH, Beschluss vom 6.7.2011 - IV ZR 217/09, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20
    Dies gilt insbesondere, weil dem Versicherungsnehmer abverlangt wird, Klauseln aufmerksam durchzusehen und verständig zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 [85] zur Auslegung von Allgemeinen Bedingungen).
  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20
    Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Klausel, der von "nur die im Folgenden aufgeführten" spricht (vgl. OLG Hamm, r+s 2020, 506).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Auszug aus LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20
    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.2.2009 - IV ZR 28/08, zitiert nach juris, Rn. 18 u. 19; BGH, Beschluss vom 6.7.2011 - IV ZR 217/09, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).
  • LG Bayreuth, 15.10.2020 - 22 O 207/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

    Auszug aus LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20
    bb) Unabhängig davon, ob die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterfällt oder ob es sich lediglich um die Vereinbarung der Hauptleistungspflicht handelt (hierfür: LG Bayreuth, Endurteil vom 15.10.2020 - 22 O 207/20), ist ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB nicht gegeben.
  • OLG Saarbrücken, 29.11.1995 - 5 U 300/95

    Sachschaden; Mangelhafte Herstellung; Vermögensschaden; Vermögensfolgeschäden

    Auszug aus LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20
    Dies wurde etwa angenommen in einem Fall, in dem durch einen Ausschluss die der Versicherung durch das Beratungsgespräch bekannten typischen Haftpflichtfälle des Versicherungsnehmers ausgeschlossen wurden (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 477).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 11/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 04.12.2020, Az. 11 O 113/20, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Mannheim Aktenzeichen 11 O 113/20 aufzuheben.

  • OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22

    Haftung des Liquidators für nach der Liquidation eingegangene Verbindlichkeiten

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 24.06.2022, Az. 11 O 113/20, abgeändert.
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