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   LG Mannheim, 10.11.1998 - 2 O 193/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14276
LG Mannheim, 10.11.1998 - 2 O 193/98 (https://dejure.org/1998,14276)
LG Mannheim, Entscheidung vom 10.11.1998 - 2 O 193/98 (https://dejure.org/1998,14276)
LG Mannheim, Entscheidung vom 10. November 1998 - 2 O 193/98 (https://dejure.org/1998,14276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 86 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    BGB §§ 2205, 2206; UmwG § 214
    Befugnis des Testamentsvollstreckers zu Umwandlungsbeschlüssen

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 824
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus LG Mannheim, 10.11.1998 - 2 O 193/98
    a) Dass die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil grundsätzlich zulässig ist, wurde durch die Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahr 1989 entschieden (BGHZ 108, 187).

    Der BGH hat jedoch die Frage, ob der Testamentsvollstrecker bei Beschlüssen, die in den Kernbereich der Rechtsstellung des Kommanditisten eingreifen, in seinem Stimmrecht beschränkt ist, in dieser Entscheidung ausdrücklich offen gelassen (BGHZ 108, 187, 198).

    Dass der Testamentsvollstrecker nicht befugt ist, den Erben persönlich zu verpflichten und sich hieraus Einschränkungen der Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung ergeben können, wurde auch bereits in dem zitierten Urteil des BGH entschieden (BGHZ 108, 187).

    Darüber hinaus gilt aber grundsätzlich, dass der Testamentsvollstrecker gem. § 2205 BGB den Nachlass anstelle und unter Ausschluss der Erben verwaltet (BGHZ 108, 187, 189), im Rahmen der Verwaltung also Rechte und Pflichten der Erben wahrnimmt.

    (BGHZ 108, 187, 199).

    e) Das beabsichtigte Handeln des Beklagten wäre daher nur dann unzulässig, wenn dadurch persönliche Verpflichtungen der Kläger begründet würden (BGHZ 108, 187; BayObLG NJW 1976, S. 1692; Reimann in: Staudinger, a.a.O., Rdnr. 147).

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus LG Mannheim, 10.11.1998 - 2 O 193/98
    In dieselbe Richtung geht eine Entscheidung des BayObLG, die allerdings die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft betraf (NJW 1976, S. 1692).

    e) Das beabsichtigte Handeln des Beklagten wäre daher nur dann unzulässig, wenn dadurch persönliche Verpflichtungen der Kläger begründet würden (BGHZ 108, 187; BayObLG NJW 1976, S. 1692; Reimann in: Staudinger, a.a.O., Rdnr. 147).

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