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   LG Meiningen, 29.05.2019 - (33) 5 T 95/19   

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LG Meiningen, 29.05.2019 - (33) 5 T 95/19 (https://dejure.org/2019,55558)
LG Meiningen, Entscheidung vom 29.05.2019 - (33) 5 T 95/19 (https://dejure.org/2019,55558)
LG Meiningen, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - (33) 5 T 95/19 (https://dejure.org/2019,55558)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Meiningen, 29.05.2019 - 5 T 95/19
    Erst bei Zweifeln am Vorliegen einer Prozessvoraussetzung setzt die Pflicht zur Amtsprüfung nach § 56 Abs. 1 ZPO ein, auf diese Weise soll das Gericht entlastet und vor allem ein zügiger Fortgang des Verfahrens gewährleistet werden (s. BGH, Urt. v. 4.5.2004, Az. XI ZR 40/03, Tz. 19 f.; Zöller/Althammer, ZPO, a.a.O., Rn. 4 zu § 56, Rn. 4 zu § 88).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZB 25/20

    Die Möglichkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei

    Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 5 T 95/19, zfm 2019, 235, juris Rn. 6 f. mit zustimmender Anmerkung von Goebel, zfm 2019, 236; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 88 Rn. 6) besteht diese Verpflichtung nicht nur dann, wenn Anhaltspunkte bestehen, die Zweifel am Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung rechtfertigen.
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZB 29/20

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten

    Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 5 T 95/19, zfm 2019, 235, juris Rn. 6 f. mit zustimmender Anmerkung von Goebel, zfm 2019, 236; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 88 Rn. 6) besteht diese Verpflichtung nicht nur dann, wenn Anhaltspunkte bestehen, die Zweifel am Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung rechtfertigen.
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