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   LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18   

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https://dejure.org/2019,25001
LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18 (https://dejure.org/2019,25001)
LG Offenburg, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2 O 467/18 (https://dejure.org/2019,25001)
LG Offenburg, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2 O 467/18 (https://dejure.org/2019,25001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung der gutachterlich festgestellten Reparaturkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Zahlung der gutachterlich festgestellten Reparaturkosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Insofern gilt, dass der Anspruch des Geschädigten jedenfalls dann nicht auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt ist, wenn er das Fahrzeug tatsächlich verkehrssicher reparieren lässt und mindestens 6 Monate weiternutzt (vgl. BGH, NJW 2006, 2179, Rn 11).

    Allerdings ist insofern zu sehen, dass Grund für die Nichtberücksichtigung des Restwertes im Falle der Weiternutzung das hierdurch zum Ausdruck gebrachte Integritätsinteresse ist (BGH, NJW 2006, 2179, Rn 7).

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Der BGH hat diesbezüglich klargestellt, dass es sich bei der 6-Monats-Frist nicht etwa um eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung handelt, sondern vielmehr um ein Indiz für das Integritätsinteresse des Geschädigten an seinem Fahrzeug (vgl. BGH, NJW 2009, 910 Rn 14; LG Saarbrücken, NJW 2010, 2359, 2360).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Diesbezüglich gilt, dass an den Nachweis des Weiterbenutzungswillens, für den das Beweismaß von § 287 ZPO gilt, nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, NJW 2008, 435 Rn 12).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Hinsichtlich der Verwendung des Zahlenwerks orientiert sich das Gericht an den Vorgaben des OLG München, Urteil vom 26.02.2016, Az. 10 U 579/15.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 15.02.2005, Az. VI ZR 172/04.
  • LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Der BGH hat diesbezüglich klargestellt, dass es sich bei der 6-Monats-Frist nicht etwa um eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung handelt, sondern vielmehr um ein Indiz für das Integritätsinteresse des Geschädigten an seinem Fahrzeug (vgl. BGH, NJW 2009, 910 Rn 14; LG Saarbrücken, NJW 2010, 2359, 2360).
  • OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugmängeln: Geltendmachung von

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Ein entsprechendes Interesse des Geschädigten kann auch dann bejaht werden, wenn er zwar die Durchführung der Reparatur wünscht, zu dieser aber mangels Eigenmitteln nicht in der Lage ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 16.01.2004, Az. 6 U 155/03).
  • LG München I, 08.04.2016 - 17 S 21740/14
    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
    Da die Beklagte die Erstattung verweigert hat, konnte die Klägerin unmittelbar auf Zahlung an sich klagen (vgl. LG München I, Urteil vom 08. April 2016, Az. 17 S 21740/14, Rn. 12, juris).
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