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   LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20   

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LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20 (https://dejure.org/2021,66706)
LG Paderborn, Entscheidung vom 26.03.2021 - 2 O 458/20 (https://dejure.org/2021,66706)
LG Paderborn, Entscheidung vom 26. März 2021 - 2 O 458/20 (https://dejure.org/2021,66706)
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  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20
    Einer derartigen konkludenten Abnahme steht der klägerische Vortrag entgegenstehen, da mit der Abnahme nicht nur die körperliche Entgegennahme des Werkes verbunden ist, sondern auch die Anerkennung bzw. Billigung des Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäß (BGH NJW 1993, 1972).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 127/16

    Vertrag über den Erwerb und den Einbau einer Vollholzküche: Rechtliche

    Auszug aus LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20
    Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn der Unternehmer ein von Grund auf fehlerhaftes Werk erstellt (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2018, 237).
  • OLG Koblenz, 03.05.2010 - 5 U 290/10

    Entbehrlichkeit des Nacherfüllungsverlangens bei gravierendem Fehler einer

    Auszug aus LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20
    Sie liegt insbesondere vor, wenn aus Sicht des Bestellers aufgrund objektiver Umstände das Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung nachhaltig erschüttert ist (OLG Koblenz, NJW-RR 2010, 1536).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20
    Seine Rechte, auch bezüglich Leistungsstörung, richten sich bis zu dem Zeitpunkt der Abnahme nach den allgemeinen Vorschriften (BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, Rn. 31).
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04

    Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und

    Auszug aus LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20
    Nach dem Vertragsinhalt steht nicht die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz im Vordergrund, sondern ein über die bloße technische Herstellung der beweglichen Sache hinausgehender Gesamterfolg bildet den Schwerpunkt der Verpflichtung des Beklagten (vgl. BGH NJW 2006, 904).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 24 U 41/14

    Mängelrechte des Bestellers vor Abnahme der Werkleistung

    Auszug aus LG Paderborn, 26.03.2021 - 2 O 458/20
    Ebenso kann sich ein Unternehmer nach § 242 BGB nicht auf die fehlende Abnahme berufen, wenn er eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht hat und offensichtlich ist, dass er die Mängel nicht mehr beseitigen kann (OLG Brandenburg NJW 2015, 1612) oder will (OLG Hamm NJW 2015, 960).
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