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   LG Schweinfurt, 16.06.2015 - 11 O 188/13   

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LG Schweinfurt, 16.06.2015 - 11 O 188/13 (https://dejure.org/2015,79809)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 16.06.2015 - 11 O 188/13 (https://dejure.org/2015,79809)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 11 O 188/13 (https://dejure.org/2015,79809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Anforderungen an den Inhalt eines Emissionsprospekts bei einer Beteiligung als atypischer Gesellschafter

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.06.2015 - 11 O 188/13
    Die Abtretung hindert die Annahme des Feststellungsinteresses nicht (vgl. BGH NJW 2008, 2852, Rd-Nr. 29-35 bei juris).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 U 101/10

    Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen eines

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.06.2015 - 11 O 188/13
    Wenn die Eheleute P trotz dieser Widersprüche zwischen den im Zeichnungsschein enthaltenen Hinweisen zu den behaupteten Angaben der Vermitt ler und den sich damit aufdrängenden Zweifel an deren Richtigkeit nicht zumindest die in dem Hinweis bezeichneten Stellen des Prospektes nachgelesen und damit eine diesbezügliche leicht zugängliche Informationsquelle nicht genutzt haben sollten, ist ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.01.2011, Az. 10 U 101/10, Rd-Nr. 6 beijuris, i. V. m. Beschluss vom 22.12.2010, Az. 10 U 101/10, Rd-Nr. 21 beijuris).
  • OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15

    Unzulässiges Vorbringen in der Berufungsinstanz wegen Nachlässigkeit in erster

    Die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.06.2015, Aktenzeichen 11 O 188/13, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.06.2015, Aktenzeichen 11 O 188/13, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15

    Ansprüche aus der Beteiligung als atypische Gesellschafter

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.06.2015, Az. 11 O 188/13, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.
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