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   LG Schweinfurt, 16.10.2015 - 23 O 984/09   

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https://dejure.org/2015,63775
LG Schweinfurt, 16.10.2015 - 23 O 984/09 (https://dejure.org/2015,63775)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 16.10.2015 - 23 O 984/09 (https://dejure.org/2015,63775)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 23 O 984/09 (https://dejure.org/2015,63775)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 79/02

    Anforderungen an den Nachweis einer Stundenlohnvereinbarung; Darlegungs- und

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.10.2015 - 23 O 984/09
    Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Richtigkeit der zugrundegelegten Massen kommt auch dann in Betracht, wenn der Auftraggeber die einseitig ermittelten Massen des Auftragnehmers bestätigt hat und erst zu einem Zeitpunkt bestreitet, zudem aufgrund nachfolgenden Arbeiten eine Überprüfung der Massenermittlung nicht mehr möglich ist (BGH, Urteil vom 24.07.2003, Az. VII ZR 79/02 - bei juris - Rn. 68).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof kann sich der Auftraggeber im Regelfall im Werklohnprozess auf ein schlichtes Bestreiten der Richtigkeit der vom Auftragnehmer angesetzten Massen beschränken, ohne dass ein qualifiziertes und durch nähere Angaben erhärtetes Bestreiten erforderlich ist, wenn der Auftragnehmer ein einseitiges Aufmaß nimmt (BGH NJW 2003, 2678, BGH NJW-RR 2004, 92 (95) m.w.N.).

  • KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06

    Bauvertrag: Vereinbarung der Leistungserbringung des Werkunternehmers innerhalb

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.10.2015 - 23 O 984/09
    b) Gegen die Beachtlichkeit des Bestreitens der Beklagten spricht vorliegend auch nicht die Entscheidung des KG Berlin vom 01.06.2007, Az. 7 U 190/06.

    Denn nur dann könne durch das Gericht geprüft werden, ob dem Aufmaß einer Partei ein schlichter Rechenfehler zu Grunde liege oder ein Sachverständiger sich mit dem streitigen Zahlenwerk befassen müsse (KG Berlin, Urteil vom 01.06.2007, Az. 7 U 190/06 - bei juris Rn. 10).

  • BGH, 22.05.2003 - VII ZR 143/02

    Anspruch des Auftragnehmers auf gemeinsames Aufmaß; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.10.2015 - 23 O 984/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof kann sich der Auftraggeber im Regelfall im Werklohnprozess auf ein schlichtes Bestreiten der Richtigkeit der vom Auftragnehmer angesetzten Massen beschränken, ohne dass ein qualifiziertes und durch nähere Angaben erhärtetes Bestreiten erforderlich ist, wenn der Auftragnehmer ein einseitiges Aufmaß nimmt (BGH NJW 2003, 2678, BGH NJW-RR 2004, 92 (95) m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2012 - 11 U 86/10

    VOB: Grundsätze zur Neuberechnung der Vergütung

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.10.2015 - 23 O 984/09
    Hierbei hat die Ermittlung der Nachtragskalkulation in Weiterentwicklung der ursprünglichen Auftrags- bzw. Angebotskalkulation des Auftragnehmers zu erfolgen (OLG Frankfurt 11. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 24.04.2012 Aktenzeichen: 11 U 86/10 - bei juris -).
  • OLG Bamberg, 17.05.2016 - 4 U 196/15

    Einfaches Bestreiten des einseitigen Aufmaßes

    4 U 196/15 23 O 984/09 LG Schweinfurt In dem Rechtsstreit - Klägerin und Berufungsklägerin Prozessbevollmächtigter:.

    Beschluss 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.10.2015, Aktenzeichen 23 O 984/09, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.10.2015, Aktenzeichen 23 O 984/09, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

    4 U 196/15 23 O 984/09 LG Schweinfurt In dem Rechtsstreit - Klägerin und Berufungsklägerin Prozessbevollmächtigter:.

    Beschluss 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.10.2015, Az. 23 O 984/09, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

  • OLG Bamberg, 11.04.2016 - 4 U 196/15

    Darlegungs- und Beweislast behaupteter Massen eines einseitigen Aufmaßes

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.10.2015, Az. 23 O 984/09, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
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