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   LG Schweinfurt, 16.12.2022 - 11 O 504/22   

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https://dejure.org/2022,48275
LG Schweinfurt, 16.12.2022 - 11 O 504/22 (https://dejure.org/2022,48275)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 16.12.2022 - 11 O 504/22 (https://dejure.org/2022,48275)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2022 - 11 O 504/22 (https://dejure.org/2022,48275)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 5; StGB § 193
    Identifizierende Berichterstattung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-wue.de (Kurzinformation)

    Vor Verdachtsberichterstattung Stellungsnahme zwingend einholen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.12.2022 - 11 O 504/22
    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Vorinstanz (OLG Köln, Urteil vom 10.09.2020 - 15 U 230/19) die Revision im Hinblick auf eine als erforderlich erscheinende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zugelassen.

    Entgegen der vom Beklagten vertretenen Auffassung ist es nicht erforderlich, den der Unterlassung zugrunde liegenden "Verbotsgrund" in Form der unterlassenen vorherige Anhörung der Klägerin in den Klageantrag bzw. Tenor aufzunehmen (OLG Köln, Urteil vom 10.09.2020 - 15 U 230/19 Rn. 12).

  • LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18

    Anforderungen der Verdachtsberichterstattung zu Dieselskandal: Bericht wegen

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.12.2022 - 11 O 504/22
    Der Unterlassungsanspruch der Klägerin ist nicht nur auf eine identifizierende Berichterstattung unter Angabe des Namens der Klägerin beschränkt, auch wenn eine solche Konkretisierung in dem der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorangegangenen Instanzenzug vorgenommen worden war (OLG Köln a.a.o. bzw. LG Köln, Urteil vom 28.08.2019 - 28 O 505/18).
  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

    Auszug aus LG Schweinfurt, 16.12.2022 - 11 O 504/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 16.11.2021 - VI ZR 1241/20) darf eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden, wie er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (Art. 5 GG, § 193 StGB).
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