Rechtsprechung
LG Schweinfurt, 22.09.2017 - 23 O 186/15 |
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Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 22.09.2017 - 23 O 186/15
- OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
- OLG Bamberg, 30.01.2018 - 8 U 171/17
- BGH, 18.09.2019 - VII ZR 65/18
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 30.01.2018 - 8 U 171/17
Strenge Anforderungen an eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 22.09.2017, Az.: 23 O 186/15, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 22.09.2017, Az.: 23 O 186/15, war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
Keine endgültige Erfüllungsweigerung des Werkunternehmers trotz unberechtigter …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 22.09.2017, Az.: 23 O 186/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.