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   LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18   

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LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18 (https://dejure.org/2019,59475)
LG Siegen, Entscheidung vom 24.09.2019 - 55 KLs 11/18 (https://dejure.org/2019,59475)
LG Siegen, Entscheidung vom 24. September 2019 - 55 KLs 11/18 (https://dejure.org/2019,59475)
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  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 555/15

    Versuchte Vergewaltigung (Anwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 1 StGB)

    Auszug aus LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18
    Daneben schließt sich die Kammer der sowohl vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 138 und NStZ-RR 1997, 293) als auch in der Literatur vertretenen Auffassung an, dass in den Fällen, in denen das Grunddelikt des § 177 Abs. 1 StGB und das Regelbeispiel nicht über das Versuchsstadium hinausgelangt sind, nur aus §§ 177 Abs. 1, 2, 4 oder 5 i.V.m. § 23 Abs. 2 StGB zu bestrafen sei (Renzikowski in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., 2017, zu § 177 n.F., Rn. 175).
  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 454/11

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch des sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18
    Dann aber liegt nicht mehr nur eine bloße Vorbereitungshandlung vor, sondern bereits ein unmittelbares Ansetzen (vgl. auch BeckRS 2011, 25183 und BGH, Beschluss vom 27.09.2011, 4 StR 454/11).
  • BGH, 11.06.2003 - 2 StR 83/03

    Versuchter schwerer Raub (Schreckschusswaffe; Verwendung einer Waffe);

    Auszug aus LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18
    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (BGH NStZ 2004, 38), so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGH NJW 1979, 378).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schwächen einer Aussage im Bereich der fehlenden Konstanz oder Genauigkeit, weniger schwer wiegen, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs, sondern Randgeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332).
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