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LG Trier, 18.11.2019 - 4 O 104/19 |
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Verfahrensgang
- LG Trier, 18.11.2019 - 4 O 104/19
- OLG Koblenz, 16.06.2020 - 12 U 2229/19
- OLG Koblenz, 30.07.2020 - 12 U 2229/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 16.06.2020 - 12 U 2229/19
Vorwurf von Nazi-Methoden rechtfertigt fristlose Kündigung!
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 18.11.2019, Az. 4 O 104/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 72/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Zwischenentscheidung; …
Diesen Antrag wies das Landgericht mit Beschluss vom 24. Juni 2019 (4 O 104/19) mangels hinreichender Erfolgsaussichten zurück.