Rechtsprechung
LG Ulm, 05.03.2008 - 1 S 143/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nicht angemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB bei Vereinbarung eines Mietverhältnisses mit einer Laufzeit von zehn Jahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Göppingen, 24.08.2007 - 11 C 585/07
- LG Ulm, 05.03.2008 - 1 S 143/07
- BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 83/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag
Auszug aus LG Ulm, 05.03.2008 - 1 S 143/07
Zwar hat der BGH zur neueren Rechtslage entschieden, dass eine formularmäßiger Kündigungsverzicht für die Dauer von fünf Jahren unwirksam ist (vgl. BGH WuM 05, 346) und dazu ausgeführt, ein Mieter könne bei einer beruflichen, familiären, krankheitsbedingten oder sonstigen persönlichen Veränderungen den Mietvertrag für eine ungeeignet gewordene Wohnung nicht kündigen und es sei ihm auch kaum möglich eine zweite Wohnung anzumieten. - AG Göppingen, 24.08.2007 - 11 C 585/07
Auszug aus LG Ulm, 05.03.2008 - 1 S 143/07
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Göppingen vom 24.08.2007 - Az. 11 C 585/07 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.