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LG Verden, 11.01.2021 - 6 T 125/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 16.05.2019 - I ZB 79/18
Vortrag eines Gläubigers zum Bestehen der Berechtigung zur Einholung von …
Auszug aus LG Verden, 11.01.2021 - 6 T 125/20
Der Gläubiger, der gem. § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO den Vollstreckungsauftrag erteilt, gem. § 802l ZPO Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners einzuholen, muss nicht selbst gem. § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO einen eigenen Antrag gestellt haben, eine Vermögensauskunft des Schuldners gem. § 802c ZPO einzuholen ( BGH , Beschl. v. 16.05.2019 - I ZB 79/18, Rn. 8).Weder das Vollstreckungsgericht noch der Gerichtsvollzieher sind zu weiteren Nachforschungen verpflichtet ( BGH , Beschl. v. 16.05.2019 - I ZB 79/18, Rn. 13).
- LG Stuttgart, 12.03.2020 - 19 T 364/19
Zwangsvollstreckungsverfahren: Kostenentscheidung nach Beendigung des Verfahrens …
Auszug aus LG Verden, 11.01.2021 - 6 T 125/20
Da es sich bei der Eintragungsanordnung nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt, ist eine Kostenentscheidung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu treffen LG Stuttgart, Beschl. v. 12.03.2020 - 19 T 364/19).