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   LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17   

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LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17 (https://dejure.org/2018,21872)
LG Würzburg, Entscheidung vom 31.01.2018 - 42 S 1655/17 (https://dejure.org/2018,21872)
LG Würzburg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 42 S 1655/17 (https://dejure.org/2018,21872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    InsO § 92 Abs. 1 S. 1
    Einziehungs- und Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters für Schadensersatzanspruch wegen Verminderung des Werts einer Kommanditbeteiligung durch deliktische Verschiebung von Gesellschaftsvermögen

  • rewis.io

    Einziehungs- und Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters für Schadensersatzanspruch wegen Verminderung des Werts einer Kommanditbeteiligung durch deliktische Verschiebung von Gesellschaftsvermögen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 33
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    Dies gilt nicht nur für Ansprüche gegen Gesellschafter oder Organe der insolventen Schuldnerin, sondern grundsätzlich gegenüber jedem Dritten (BGH, Urteil vom 08.05.2003, Az: IX ZR 334/01, Tz. 25).

    Im vorliegenden Fall liegt ein Gesamtschaden im Sinne des § 92 InsO vor Ein Gesamtschaden tritt auch durch eine deliktische Verschiebung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens ein (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2003 - IX ZR 334/01, m.w. Nachw.) - so wie sie hier von Klägerseite behauptet wird Durch die - behauptete - Verschiebung des Vermögens der Beteiligungsgesellschaft ist nämlich die Durchsetzbarkeit der Insolvenzforderungen aller Gläubiger entsprechend verschlechtert worden.

  • BGH, 21.03.2013 - III ZR 260/11

    Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    In diesem Fall kann wegen der Grundsätze der Kapitalerhaltung, der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens sowie des Gebots der Gleichbehandlung aller Gesellschafter nur Leistung an die Gesellschaft verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2013 - III ZR 260/11, Tz. 35 m.w.Nachw.).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2013, III ZR 260/11, steht dem nicht entgegen, da dieses in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 204/10

    Begriff des Unternehmers i .S. von § 14 BGB

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    Hierzu gehört zum Beispiel der sog. "Kontrahierungsschaden" (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2010, Az.: 4 U 204/10).
  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85

    Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    Gerade der zuletzt genannte Gesichtspunkt schließt einen Anspruch des mittelbar geschädigten Gesellschafters auf Leistung an sich persönlich im Regelfall auch aus; er gibt ihm vielmehr nur einen solchen auf Leistung an die Gesellschaft (BGH, Urteil vom 10.11.1986, Az. II ZR 140/85; Urteil vom 19.01.1987, Az. II ZR 158/86).
  • BGH, 14.07.2011 - IX ZR 210/10

    Insolvenz eines Versicherungsunternehmens: Prozessführungsbefugnis des

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    Es liegt auch nicht lediglich eine Vielzahl von Individualschäden vor (vgl. BGH, ZinsO 2011, 1453).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11

    Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    Ein Individualschaden kann auch dann vorliegen, wenn ein Anleger durch betrügerisches Verhalten zur Zeichnung einer Kapitalanlage veranlasst wurde (OLG Nürnberg, ZIP 2011, 1015).
  • BGH, 19.01.1987 - II ZR 158/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    Gerade der zuletzt genannte Gesichtspunkt schließt einen Anspruch des mittelbar geschädigten Gesellschafters auf Leistung an sich persönlich im Regelfall auch aus; er gibt ihm vielmehr nur einen solchen auf Leistung an die Gesellschaft (BGH, Urteil vom 10.11.1986, Az. II ZR 140/85; Urteil vom 19.01.1987, Az. II ZR 158/86).
  • AG Würzburg, 04.08.2017 - 18 C 1140/17

    Kein Schadensersatz aus unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts ... vom 04.08.2017, Az. 18 C 1140/17, wird zurückgewiesen.
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