Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Wirkungen (§§ 80 - 102) |
1Ansprüche der Insolvenzgläubiger auf Ersatz eines Schadens, den diese Gläubiger gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlitten haben (Gesamtschaden), können während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. 2Richten sich die Ansprüche gegen den Verwalter, so können sie nur von einem neu bestellten Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
verbindlichkeiten § 91Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs § 92Gesamtschaden § 93Persönliche Haftung der Gesellschafter § 94Erhaltung einer Aufrechnungslage § 95Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren § 96Unzulässigkeit der Aufrechnung § 97Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners § 98Durchsetzung der Pflichten des Schuldners § 99Postsperre § 100Unterhalt aus der Insolvenzmasse § 101Organschaftliche Vertreter. Angestellte § 102Einschränkung eines Grundrechts
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Rechtsprechung zu § 92 InsO
246 Entscheidungen zu § 92 InsO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 07.12.2023 - 28 U 47/22
Prozessführungsbefugnis; Gesamtschaden; Insolvenzmasse; Insolvenzstraftaten; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 30.04.2024 - 28 U 47/22
Keine Tatbestandsberichtigung in Bezug auf das Prozessgeschehen!
- OLG Hamm, 30.04.2024 - 28 U 47/22
- BGH, 19.05.2022 - III ZR 11/20
Deliktische Verschiebung von Vermögenswerten nach Begehung eines ...
- OLG Düsseldorf, 14.11.2022 - 12 W 17/22
Sofortige Beschwerde gegen den ein Prozesskostenhilfegesuch zurückweisenden ...
- BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17
Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters; ...
Zum selben Verfahren:
- LG Limburg, 24.07.2015 - 2 O 273/10
- OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 19 U 165/15
Schadenersatz nach § 60 Abs. 1 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer ...
- BGH, 19.05.2022 - III ZR 326/20
Haftung bei Kapitalanlagegeschäft: Schadensersatz bei Verminderung der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.12.2020 - IX ZR 21/19
Unterbrechen des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ...
Querverweise
Auf § 92 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eigenverwaltung
- § 280 (Haftung. Insolvenzanfechtung)
Redaktionelle Querverweise zu § 92 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
- § 60 (Haftung des Insolvenzverwalters) (zu § 92 S. 2)