Insolvenzordnung
3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
1. Abschnitt - Allgemeine Wirkungen (§§ 80 - 102) |
1Ansprüche der Insolvenzgläubiger auf Ersatz eines Schadens, den diese Gläubiger gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlitten haben (Gesamtschaden), können während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. 2Richten sich die Ansprüche gegen den Verwalter, so können sie nur von einem neu bestellten Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
verbindlichkeiten § 91Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs § 92Gesamtschaden § 93Persönliche Haftung der Gesellschafter § 94Erhaltung einer Aufrechnungslage § 95Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren § 96Unzulässigkeit der Aufrechnung § 97Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners § 98Durchsetzung der Pflichten des Schuldners § 99Postsperre § 100Unterhalt aus der Insolvenzmasse § 101Organschaftliche Vertreter. Angestellte § 102Einschränkung eines Grundrechts
Rechtsprechung zu § 92 InsO
216 Entscheidungen zu § 92 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 19.05.2022 - III ZR 11/20
Deliktische Verschiebung von Vermögenswerten nach Begehung eines ...
- BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17
Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters; ...
Zum selben Verfahren:
- LG Limburg, 24.07.2015 - 2 O 273/10
- OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 19 U 165/15
Schadenersatz nach § 60 Abs. 1 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer ...
- OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17
Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs ...
Zum selben Verfahren:
- LG Würzburg, 06.03.2017 - 11 O 386/17
Arrestverfahren bei einem hinreichenden Verdacht der Beteiligung des ...
- LG Würzburg, 06.03.2017 - 11 O 386/17
- BGH, 17.12.2020 - IX ZR 21/19
Unterbrechen des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
Ein Masseschaden i.S.v. § 92 InsO oder ein Individualschaden
- OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
- OLG Düsseldorf, 14.11.2022 - 12 W 17/22
Sofortige Beschwerde gegen den ein Prozesskostenhilfegesuch zurückweisenden ...
- BGH, 21.11.2023 - II ZR 69/22
Die Insolvenz einer Personengesellschaft - und die Haftung des Gesellschafters ...
Querverweise
Auf § 92 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eigenverwaltung
- § 280 (Haftung. Insolvenzanfechtung)
Redaktionelle Querverweise zu § 92 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
- § 60 (Haftung des Insolvenzverwalters) (zu § 92 S. 2)