Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Wirkungen (§§ 80 - 102) |
(1) Rechte an den Gegenständen der Insolvenzmasse können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht wirksam erworben werden, auch wenn keine Verfügung des Schuldners und keine Zwangsvollstreckung für einen Insolvenzgläubiger zugrunde liegt.
(2) Unberührt bleiben die §§ 878, 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 3 Abs. 3, §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, § 5 Abs. 3, §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen und § 20 Abs. 3 der Schiffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung.
verbindlichkeiten § 91Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs § 92Gesamtschaden § 93Persönliche Haftung der Gesellschafter § 94Erhaltung einer Aufrechnungslage § 95Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren § 96Unzulässigkeit der Aufrechnung § 97Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners § 98Durchsetzung der Pflichten des Schuldners § 99Postsperre § 100Unterhalt aus der Insolvenzmasse § 101Organschaftliche Vertreter. Angestellte § 102Einschränkung eines Grundrechts
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Rechtsprechung zu § 91 InsO
280 Entscheidungen zu § 91 InsO in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 16.04.2026 - 12 U 32/24
Globalzession mit Werklohnforderung: Wann verjährt der Anspruch auf Erlösauskehr?
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 27/21 R
Zulässigkeit der Fortsetzung der Verrechnung des unpfändbaren Teils von ...
- BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15
Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den ...
Zum selben Verfahren:
- LG Münster, 31.03.2015 - 102 O 79/14
Zahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters auf den Betrag aus der ...
- OLG Hamm, 12.11.2015 - 27 U 52/15
- LG Münster, 31.03.2015 - 102 O 79/14
- BGH, 10.06.2021 - IX ZR 6/18
Erwerb von Versorgungsanrechten im Wege der internen Teilung aufgrund einer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17
Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines ...
- BSG, 13.05.2025 - B 12 BA 12/23 R
Betriebsprüfung - Insolvenz des Arbeitgebers - keine Befugnis des ...
Querverweise
Auf § 91 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Einziehung
- § 75 (Wirkung der Einziehung)
Redaktionelle Querverweise zu § 91 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 32 (Grundbuch) (zu § 91 II)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Bedingung und Zeitbestimmung
- § 161 I 2 (Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit)
- Insolvenzverfahrenverordnung (InsVfVO)
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 14 (Wirkung auf eintragungspflichtige Rechte) (zu § 91 II)