Insolvenzordnung
3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
1. Abschnitt - Allgemeine Wirkungen (§§ 80 - 102) |
1Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende befreit, wenn er zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte. 2Hat er vor der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung geleistet, so wird vermutet, daß er die Eröffnung nicht kannte.
verbindlichkeiten § 91Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs § 92Gesamtschaden § 93Persönliche Haftung der Gesellschafter § 94Erhaltung einer Aufrechnungslage § 95Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren § 96Unzulässigkeit der Aufrechnung § 97Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners § 98Durchsetzung der Pflichten des Schuldners § 99Postsperre § 100Unterhalt aus der Insolvenzmasse § 101Organschaftliche Vertreter. Angestellte § 102Einschränkung eines Grundrechts
Rechtsprechung zu § 82 InsO
169 Entscheidungen zu § 82 InsO in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 10.04.2024 - 5 U 73/23
- BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 642/12
Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Essen, 12.01.2012 - 1 Ca 2439/11
Anspruch des Treuhänders an den Arbeitgeber des Insolvenzschuldners auf Zahlung ...
- LAG Düsseldorf, 03.05.2012 - 11 Sa 196/12
Insolvenzverfahren
- ArbG Essen, 12.01.2012 - 1 Ca 2439/11
- BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 ...
Zum selben Verfahren:
- FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09
Zurechnung der Kenntnis einer Behörde
- FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09
- LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein in Großbritannien niedergelassenes ...
- OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21
- BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20
Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19
Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters aus erbrachter Arbeitnehmerüberlassung; ...
- OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19
Querverweise
Auf § 82 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 24 (Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen)
- Insolvenzplan
- Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
- § 263 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte)
- Eigenverwaltung
- § 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
- Beschränkung der Haftung des Erben
- § 1984 (Wirkung der Anordnung)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung der Erben
- Haftung des Erben für die Nachlaßverbindlichkeiten
- III. Beschränkung der Haftung des Erben
- § 1984
Redaktionelle Querverweise zu § 82 InsO:
- Insolvenzverfahrenverordnung (InsVfVO)
- Anerkennung der Insolvenzverfahren
- Art. 24 (Einrichtung von Insolvenzregistern)