Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
(1) Bei einem Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen gelten die §§ 81, 82 entsprechend.
(2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so gelten für die Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten § 85 Abs. 1 Satz 1 und § 86 entsprechend.
Gerichtsstands § 14Antrag eines Gläubigers § 15Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personen-
gesellschaften § 15aAntragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personen-
gesellschaften § 15bZahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung § 16Eröffnungsgrund § 17Zahlungsunfähigkeit § 18Drohende Zahlungsunfähigkeit § 19Überschuldung § 20Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung § 21Anordnung vorläufiger Maßnahmen § 22Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 22aBestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses § 23Bekanntmachung der Verfügungs-
beschränkungen § 24Wirkungen der Verfügungs-
beschränkungen § 25Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen § 26Abweisung mangels Masse § 26aVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 27Eröffnungsbeschluß § 28Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner § 29Terminbestimmungen § 30Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses § 31Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister § 32Grundbuch § 33Register für Schiffe und Luftfahrzeuge § 34Rechtsmittel
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Rechtsprechung zu § 24 InsO
158 Entscheidungen zu § 24 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 25.06.2026 - IX ZB 6/24
Zulässige Zurücknahme eines Eigenantrags des Schuldners auf Eröffnung des ...
- BFH, 29.08.2024 - V R 17/23
Zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- BFH, 28.05.2020 - V R 2/20
Entgeltvereinnahmung im Insolvenzeröffnungsverfahren
- FG Hessen, 13.12.2022 - 6 K 1062/20
Geltung der Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem ...
- BFH, 28.05.2020 - V R 2/20
- BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
- FG Düsseldorf, 19.11.2020 - 14 K 303/18
Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten
- BGH, 05.06.2025 - IX ZR 69/24
Befugnisse eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters (hier nach Anordnung eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2023 - 19 O 4671/22
Vorläufiger Insolvenzverwalter, Vorläufige Insolvenzverwaltung, Schwacher ...
- OLG Nürnberg, 26.04.2024 - 15 U 736/23
Klage des Insolvenzverwalters gegen den Insolvenzschuldner auf Herausgabe einer ...
- LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2023 - 19 O 4671/22
- BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15
Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 24 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 22 (Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters) (zu § 24 II)