Insolvenzordnung
2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
1Für die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Schiffsregister, das Schiffsbauregister und das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen gilt § 32 entsprechend. 2Dabei treten an die Stelle der Grundstücke die in diese Register eingetragenen Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge, an die Stelle des Grundbuchamts das Registergericht.
Gerichtsstands § 14Antrag eines Gläubigers § 15Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15aAntragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15bZahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung § 16Eröffnungsgrund § 17Zahlungsunfähigkeit § 18Drohende Zahlungsunfähigkeit § 19Überschuldung § 20Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung § 21Anordnung vorläufiger Maßnahmen § 22Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 22aBestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses § 23Bekanntmachung der Verfügungs-
beschränkungen § 24Wirkungen der Verfügungs-
beschränkungen § 25Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen § 26Abweisung mangels Masse § 26aVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 27Eröffnungsbeschluß § 28Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner § 29Terminbestimmungen § 30Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses § 31Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister § 32Grundbuch § 33Register für Schiffe und Luftfahrzeuge § 34Rechtsmittel
Rechtsprechung zu § 33 InsO
6 Entscheidungen zu § 33 InsO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1016/21
Wegen; Vermögenslosigkeit; gelöschte GmbH; Beteiligtenfähigkeit; ...
- OLG Düsseldorf, 02.08.2019 - 3 Wx 120/19
Rechte im Grundbuch fehlerhaft gelöscht: Wie ist der Nachweis zu führen?
- FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 5 K 3940/07
Unterwerfung der vom Insolvenzverwalter einbehaltenen Massekostenbeiträge als ...
- LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03
Löschung des Insolvenzvermerks
- OLG Naumburg, 06.11.2003 - 14 UF 143/03
Behandlung des Unterhalts für den Monat der Insolvenzeröffnung bei Unterbrechung ...
- FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
Beendigung der Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Insolvenzverfahrens ...
Querverweise
Auf § 33 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 23 (Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen)
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Verteilung
- § 200 (Aufhebung des Insolvenzverfahrens)
- Insolvenzplan