Insolvenzordnung
2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
Gerichtsstands § 14Antrag eines Gläubigers § 15Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15aAntragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15bZahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung § 16Eröffnungsgrund § 17Zahlungsunfähigkeit § 18Drohende Zahlungsunfähigkeit § 19Überschuldung § 20Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung § 21Anordnung vorläufiger Maßnahmen § 22Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 22aBestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses § 23Bekanntmachung der Verfügungs-
beschränkungen § 24Wirkungen der Verfügungs-
beschränkungen § 25Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen § 26Abweisung mangels Masse § 26aVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 27Eröffnungsbeschluß § 28Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner § 29Terminbestimmungen § 30Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses § 31Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister § 32Grundbuch § 33Register für Schiffe und Luftfahrzeuge § 34Rechtsmittel
Rechtsprechung zu § 17 InsO
1.392 Entscheidungen zu § 17 InsO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines ...
- BGH, 28.06.2022 - II ZR 112/21
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer einer GmbH auf ...
- BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16
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- LG Wiesbaden, 01.07.2015 - 12 O 84/13
Beitritt einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung als Streithelferin
- OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 5 U 96/15
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- LG Wiesbaden, 01.07.2015 - 12 O 84/13
- BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.12.2023 - IX ZR 36/22
Befreiung von Bürgschaftsverbindlichkeit ist nicht anfechtbar!
- OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 67/18
1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim ...
- BGH, 12.10.2017 - IX ZR 50/15
Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung bei tatsächlich nur vorliegender ...
Querverweise
Auf § 17 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 15b (Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung)
Redaktionelle Querverweise zu § 17 InsO:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
- § 64 I (Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 92 II (Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit)