Insolvenzordnung
2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
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§ 11Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens
§ 12Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 13Eröffnungsantrag
§ 13aAntrag zur Begründung eines Gruppen-
Gerichtsstands § 14Antrag eines Gläubigers § 15Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15aAntragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15bZahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung § 16Eröffnungsgrund § 17Zahlungsunfähigkeit § 18Drohende Zahlungsunfähigkeit § 19Überschuldung § 20Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung § 21Anordnung vorläufiger Maßnahmen § 22Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 22aBestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses § 23Bekanntmachung der Verfügungs-
beschränkungen § 24Wirkungen der Verfügungs-
beschränkungen § 25Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen § 26Abweisung mangels Masse § 26aVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 27Eröffnungsbeschluß § 28Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner § 29Terminbestimmungen § 30Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses § 31Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister § 32Grundbuch § 33Register für Schiffe und Luftfahrzeuge § 34Rechtsmittel
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Gerichtsstands § 14Antrag eines Gläubigers § 15Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15aAntragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15bZahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung § 16Eröffnungsgrund § 17Zahlungsunfähigkeit § 18Drohende Zahlungsunfähigkeit § 19Überschuldung § 20Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung § 21Anordnung vorläufiger Maßnahmen § 22Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 22aBestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses § 23Bekanntmachung der Verfügungs-
beschränkungen § 24Wirkungen der Verfügungs-
beschränkungen § 25Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen § 26Abweisung mangels Masse § 26aVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 27Eröffnungsbeschluß § 28Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner § 29Terminbestimmungen § 30Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses § 31Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister § 32Grundbuch § 33Register für Schiffe und Luftfahrzeuge § 34Rechtsmittel
Rechtsprechung zu § 16 InsO
241 Entscheidungen zu § 16 InsO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines ...
- BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines ...
- BGH, 21.11.2023 - II ZR 69/22
Die Insolvenz einer Personengesellschaft - und die Haftung des Gesellschafters ...
- BGH, 25.01.2023 - IV ZR 133/21
Vorliegen der Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG bei Bestehen des ...
- BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22 Corona
Bezeichnung subventionserheblicher Tatsachen
- LG Fulda, 24.10.2019 - 5 T 229/18
- FG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 4 K 1032/21
Dokumentationserfordernisse bei finanzbehördlichem Insolvenzantrag
- OLG Brandenburg, 19.12.2019 - 7 W 75/19
Widerspruchsklage gegen einen vorläufigen Teilungsplan im ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19
Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines ...
- OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19
Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 16 InsO:
- Insolvenzverfahrenverordnung (InsVfVO)
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 4 II (Prüfung der Zuständigkeit) (zu §§ 16 ff)
- Anerkennung der Insolvenzverfahren
- Art. 27 (Voraussetzungen für den Zugang zu Informationen über das System der Vernetzung)