Insolvenzordnung
2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
(1) Werden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, so gilt für die Bekanntmachung der Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung § 23 entsprechend.
(2) 1Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so hat dieser vor der Aufhebung seiner Bestellung aus dem von ihm verwalteten Vermögen die entstandenen Kosten zu berichtigen und die von ihm begründeten Verbindlichkeiten zu erfüllen. 2Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus einem Dauerschuldverhältnis, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter für das von ihm verwaltete Vermögen die Gegenleistung in Anspruch genommen hat.
Gerichtsstands § 14Antrag eines Gläubigers § 15Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15aAntragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften § 15bZahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung § 16Eröffnungsgrund § 17Zahlungsunfähigkeit § 18Drohende Zahlungsunfähigkeit § 19Überschuldung § 20Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung § 21Anordnung vorläufiger Maßnahmen § 22Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 22aBestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses § 23Bekanntmachung der Verfügungs-
beschränkungen § 24Wirkungen der Verfügungs-
beschränkungen § 25Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen § 26Abweisung mangels Masse § 26aVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters § 27Eröffnungsbeschluß § 28Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner § 29Terminbestimmungen § 30Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses § 31Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister § 32Grundbuch § 33Register für Schiffe und Luftfahrzeuge § 34Rechtsmittel
Rechtsprechung zu § 25 InsO
38 Entscheidungen zu § 25 InsO in unserer Datenbank:
- AG Duisburg, 28.04.2010 - 62 IN 145/09
Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters durch das Insolvenzgericht ...
- BGH, 15.12.2011 - IX ZR 118/11
Insolvenzanfechtung: Vereinnahmung der Vergütung durch den vorläufigen ...
- AG Düsseldorf, 18.10.2010 - 502 IN 273/08
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die Festsetzung der Vergütung und ...
- LG Frankenthal, 17.05.2013 - 1 T 91/13
Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen eine abgelehnte Aufhebung der ...
- BGH, 26.10.2006 - IX ZB 163/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des vorläufigen Verwalters gegen die ...
- AG Göttingen, 05.05.2010 - 74 IN 281/09
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für eine Festsetzung der Vergütung eines ...
- LG Duisburg, 28.03.2001 - 24 T 99/00
Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt: Befugnis des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.02.2007 - IX ZR 2/06
Rechtstellung des Sicherungsnehmers bei Einziehung vom Schuldner zur Sicherheit ...