Rechtsprechung
LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
Mietrecht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Angemessene Mieterhöhung für Untermieterlaubnis
- wertermittlerportal
- mietrechtsiegen.de
Mieterhöhung für die Erlaubnis zur Untervermietung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuschlag auf Hauptmiete wegen beabsichtigter Untervermietung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Untermietzuschlag - was kann der Vermieter verlangen?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Untermietzuschlag - Zahl Bewohner der Mietwohnung nicht erhöht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen - Untermietzuschlag aufgrund erhöhtem Aufwand und erhöhten Sachrisiken
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Untermietzuschlag: Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe des Untermietbetrags! (IMR 2020, 1003)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.01.2018 - 14 C 84/17
- LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 07.07.2016 - 18 T 65/16
Wohnraummiete: Mieterhöhung für die Erlaubnis zur Untervermietung; Beteiligung …
Auszug aus LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18
a) Für die Höhe eines Untermietzuschlags hat das Landgericht Berlin (18 T 65/16) durch Beschluss vom 7.7.2016 angenommen, dass ein Mieter, der den ortsüblichen Mietzins zu entrichten habe, den Vermieter am Untermietzins zu beteiligen habe, und zwar in der Regel in einer Höhe von 20 % des Untermietzinses. - BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17
Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller …
Auszug aus LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18
Zu demselben Ergebnis führt auch der inhaltliche Ansatz, wonach schon der Wunsch eines Hauptmieters, nicht allein leben zu wollen, als ein nach Abschluss des Mietvertrages entstandenes berechtigtes Interesse anzuerkennen ist (vgl. BGH VIII ZR 105/17 v. 31.01.2018; MDR 2018, 397 f.).
- LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22
Kündigung eines Mietvertrags wegen nicht genehmigter Untervermietung
In Rechtsprechung und Literatur ist schon umstritten, ob der Vermieter überhaupt Anspruch auf Offenlegung der vorgesehenen Konditionen des Untermietvertrages hat; es wird vertreten, dass sich die Informationspflichten des Hauptmieters allein nach dem Maßstab des § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmen und es den Hauptvermieter im Grundsatz nicht zu interessieren habe, welche Untervermietungserträge der Hauptmieter erzielen will (vgl. LG Berlin - 66 S 29/18 -, Urt. v. 19.12.2018, GE 2019, 126 ff., Rn. 33, zitiert nach juris). - LG Berlin, 15.07.2021 - 64 S 45/21
Wohnraummiete: Berechtigtes Mieterinteresse an einer Untervermietungsgenehmigung; …
Das gilt schon deswegen, weil die Wohnung nach Vorstellung der Kläger jedenfalls zunächst nicht mehr nur von zwei, sondern von drei Personen genutzt und bewohnt werden sollte; eine solche Erweiterung des Nutzerkreises kann einen Untermietzuschlag rechtfertigen (…vgl. LG Berlin - 64 S 266/18 -, Urt. v. 21.08.2019, GE 2019, 1639; LG Berlin - 66 S 29/18 -, Urt. v. 19.12.2018, GE 2019, 216; beide zitiert nach juris).