Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47379
LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18 (https://dejure.org/2018,47379)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.12.2018 - 66 S 29/18 (https://dejure.org/2018,47379)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 66 S 29/18 (https://dejure.org/2018,47379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,47379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untermietzuschlag - was kann der Vermieter verlangen?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Untermietzuschlag - Zahl Bewohner der Mietwohnung nicht erhöht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen - Untermietzuschlag aufgrund erhöhtem Aufwand und erhöhten Sachrisiken

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Untermietzuschlag: Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe des Untermietbetrags! (IMR 2020, 1003)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 07.07.2016 - 18 T 65/16

    Wohnraummiete: Mieterhöhung für die Erlaubnis zur Untervermietung; Beteiligung

    Auszug aus LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18
    a) Für die Höhe eines Untermietzuschlags hat das Landgericht Berlin (18 T 65/16) durch Beschluss vom 7.7.2016 angenommen, dass ein Mieter, der den ortsüblichen Mietzins zu entrichten habe, den Vermieter am Untermietzins zu beteiligen habe, und zwar in der Regel in einer Höhe von 20 % des Untermietzinses.
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17

    Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller

    Auszug aus LG Berlin, 19.12.2018 - 66 S 29/18
    Zu demselben Ergebnis führt auch der inhaltliche Ansatz, wonach schon der Wunsch eines Hauptmieters, nicht allein leben zu wollen, als ein nach Abschluss des Mietvertrages entstandenes berechtigtes Interesse anzuerkennen ist (vgl. BGH VIII ZR 105/17 v. 31.01.2018; MDR 2018, 397 f.).
  • LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22

    Kündigung eines Mietvertrags wegen nicht genehmigter Untervermietung

    In Rechtsprechung und Literatur ist schon umstritten, ob der Vermieter überhaupt Anspruch auf Offenlegung der vorgesehenen Konditionen des Untermietvertrages hat; es wird vertreten, dass sich die Informationspflichten des Hauptmieters allein nach dem Maßstab des § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmen und es den Hauptvermieter im Grundsatz nicht zu interessieren habe, welche Untervermietungserträge der Hauptmieter erzielen will (vgl. LG Berlin - 66 S 29/18 -, Urt. v. 19.12.2018, GE 2019, 126 ff., Rn. 33, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 15.07.2021 - 64 S 45/21

    Wohnraummiete: Berechtigtes Mieterinteresse an einer Untervermietungsgenehmigung;

    Das gilt schon deswegen, weil die Wohnung nach Vorstellung der Kläger jedenfalls zunächst nicht mehr nur von zwei, sondern von drei Personen genutzt und bewohnt werden sollte; eine solche Erweiterung des Nutzerkreises kann einen Untermietzuschlag rechtfertigen (vgl. LG Berlin - 64 S 266/18 -, Urt. v. 21.08.2019, GE 2019, 1639; LG Berlin - 66 S 29/18 -, Urt. v. 19.12.2018, GE 2019, 216; beide zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht