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   LG Berlin, 21.05.2007 - 62 S 62/07   

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https://dejure.org/2007,37042
LG Berlin, 21.05.2007 - 62 S 62/07 (https://dejure.org/2007,37042)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2007 - 62 S 62/07 (https://dejure.org/2007,37042)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 62 S 62/07 (https://dejure.org/2007,37042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vermieters gegen einen Mieter auf Zahlung einer trotz eines wohnungsbezogenen Kaltwasserzählers durch Umlegung auf die Wohnfläche berechneten Betriebskostennachforderung; Regelungen zum geltenden Verteilungsschlüssel für vor dem 3. Oktober 1990 in der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenumlage für Bestandsmietverhältnisse in Ost-Berlin; Flächenmaßstab auch bei verbrauchsabhängiger Erfassung; Wasserkostenumlage nach Wohnfläche trotz Wasserzähler

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2007 - 62 S 62/07
    Dabei kann offen bleiben, ob sich die Parteien durch entsprechende einverständliche Handhabung - indem die Vermieterseits nach Flächenanteil abrechnete und die Mieterseite jahrelang vorbehaltlos zahlte - immerhin konkludent auf die Umlage nach Flächenanteil auch für die Kosten der Be- und Entwässerung geeinigt haben (so beispielsweise: BGH vom 31. Mai 2006 - VIII ZR 159/05; Schmidt-Futterer - Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 a BGB, Rz. 17; Palandt - Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl., § 556 a BGB, Rz. 3; Kinne GE 2006, 753, mit Hinweis auf BGH NZM 2000, 961).
  • BGH, 31.05.2006 - VIII ZR 159/05

    Umlegung der Betriebskosten bei Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2007 - 62 S 62/07
    Dabei kann offen bleiben, ob sich die Parteien durch entsprechende einverständliche Handhabung - indem die Vermieterseits nach Flächenanteil abrechnete und die Mieterseite jahrelang vorbehaltlos zahlte - immerhin konkludent auf die Umlage nach Flächenanteil auch für die Kosten der Be- und Entwässerung geeinigt haben (so beispielsweise: BGH vom 31. Mai 2006 - VIII ZR 159/05; Schmidt-Futterer - Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 a BGB, Rz. 17; Palandt - Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl., § 556 a BGB, Rz. 3; Kinne GE 2006, 753, mit Hinweis auf BGH NZM 2000, 961).
  • KG, 05.08.1997 - 8 REMiet 8850/96

    Rechtmäßigkeit einer Erhöhungserklärung des Mietzinses wegen gestiegener

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2007 - 62 S 62/07
    Forderte man gleichwohl solche Transparenz auch für die Umlage der Betriebskosten gemäß der Betriebskosten-Umlageverordnung im Beitrittsgebiet, müsste man folgerichtig - wie bei der Umstellung der Bruttokaltmiete auf eine Nettokaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlungen und nachfolgender Umlage im preisgebundenen Wohnraum ab 1.1.1987 (s. hierzu Kinne / Schach / Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Aufl., § 556 BGB, Rz. 10) - jedenfalls auch hier eine nachträgliche Konkretisierung zulassen (vgl. OLG Oldenburg, RE vom 14. März 1997, GE 1997, 1097), die dann mit der ersten Betriebskostenabrechnung der Klägerin nach Mietumstellung zum 1. Oktober 1991 erfolgt wäre.
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