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   LG Berlin, 22.03.2016 - 88 S 67/15   

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https://dejure.org/2016,19655
LG Berlin, 22.03.2016 - 88 S 67/15 (https://dejure.org/2016,19655)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.03.2016 - 88 S 67/15 (https://dejure.org/2016,19655)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. März 2016 - 88 S 67/15 (https://dejure.org/2016,19655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilleistungen beauftragt: Bauunternehmer kann nicht mehr zurück!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilleistungen beauftragt: Bauunternehmer kann nicht mehr zurück! (IBR 2016, 1109)

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  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Berlin, 22.03.2016 - 88 S 67/15
    Entgegen der Auffassung der Klägerin genügt dabei für ein Fehlen einer Vergeblichkeit nicht, dass der Gläubiger die Aufwendung möglicherweise anders verwenden könnte (Vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 275/04).
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

    Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses

    Auszug aus LG Berlin, 22.03.2016 - 88 S 67/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass derjenige, der ohne triftigen Grund Vertragsverhandlungen abbricht, nachdem er in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erweckt hat, eine Pflicht verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1967, V ZR 120/84; Urteil vom 22.02.1989, VIII ZR 4/88, noch unter dem Betriff der Culpa in contrahendo).
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 185/80

    Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags

    Auszug aus LG Berlin, 22.03.2016 - 88 S 67/15
    Als Folge der Pflichtverletzung ist der andere Vertragspartner gemäß § 249 Absatz 1 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.1981, VII ZR 185/80).
  • BGH, 28.02.1991 - I ARZ 711/90

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Drittwiderklage

    Auszug aus LG Berlin, 22.03.2016 - 88 S 67/15
    Die Drittwiderklage gegen die Gesellschafter der Klägerin ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Parteierweiterung im Wege der Klageänderung gemäß § 263 ZPO zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28.02.1991, I ARZ 711/90).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 18.02.2015 - 11 C 254/13

    Teilleistungen beauftragt: Kann Bauunternehmer zurück?

    Auszug aus LG Berlin, 22.03.2016 - 88 S 67/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vom 18.02.2015 - 11 C 254/13 - aufgehoben und die Klage abgewiesen; auf die Widerklage werden die Klägerin und die Drittwiderbeklagten zu 1. und 2. verurteilt, an die Beklagten als Gesamtschuldner 4.975,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.05.2014 zu zahlen.
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