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   LG Braunschweig, 01.12.2006 - 5 O 3466/05 (156)   

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https://dejure.org/2006,75163
LG Braunschweig, 01.12.2006 - 5 O 3466/05 (156) (https://dejure.org/2006,75163)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 01.12.2006 - 5 O 3466/05 (156) (https://dejure.org/2006,75163)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 5 O 3466/05 (156) (https://dejure.org/2006,75163)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Braunschweig, 01.12.2006 - 5 O 3466/05
    Der Zeuge hat nachvollziehbar, zumindest aber nicht widerlegbar, bekundet, er habe nicht überprufen können, ob die Vermietungsangabe im Prospekt zutreffend sei, und sich insoweit auf das Produktmanagement der Streitverkündeten verlassen (müssen) Dass dennoch eine Täuschung vorliegt ergibt sich aus den folgenden Erwägungen; Welche Voraussetzungen für eine Tauschung gegeben sein müssen, damit sie nach den in der Entscheidung XI ZR 106/05 aufgestellten Grundsätzen der Bank entgegen gehalten werden kann, wird aus der zitierten Entscheidung nicht ganz deutlich.

    Der Begriff der Täuschung wird in beiden Entscheidungen des BGH, also in XI ZR 106/05 sowie in XI ZR 6/04 gleich zu verstehen sei, denn der Unterschied zwischen den Entscheidungen besteht lediglich in der Frage der Zurechnung an die finanzierende Bank, welche in XI ZR 106/05 über das "verbundene Geschäft" erfolgte, hingegen in der Entscheidung XI ZR 6/04, in der ein verbundenes Geschah wegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausschied, über die neu geschaffene Untergruppe für eine Aufklärungspflicht aus konkretem Wissensvorsprung bei institutionalisiertem Zusammenwirken und Evidenz der Täuschung.

    Als Rechtsfolge ist der Kläger nach dem Grundsatz der Naturalrestitution ( § 249 Satz 1 BGB ) so zu stellen, wie er ohne die Täuschung gestanden hatte Nach der Lebenserfahrung, die im konkreten Fall zu widerlegen Sache der Bank ist, ist davon auszugehen, dass er dem Fonds dann nicht beigetreten wäre ( BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05 , zitiert nach Juris, Rdn. 31).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Braunschweig, 01.12.2006 - 5 O 3466/05
    Diese Frage hat der BGH in der kurz darauf am 16.05.2006 ergangenen Entscheidung XI ZR 6/04 beantwortet, die er bei dieser Formulierung im Blick gehabt haben dürfte.

    Der Begriff der Täuschung wird in beiden Entscheidungen des BGH, also in XI ZR 106/05 sowie in XI ZR 6/04 gleich zu verstehen sei, denn der Unterschied zwischen den Entscheidungen besteht lediglich in der Frage der Zurechnung an die finanzierende Bank, welche in XI ZR 106/05 über das "verbundene Geschäft" erfolgte, hingegen in der Entscheidung XI ZR 6/04, in der ein verbundenes Geschah wegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausschied, über die neu geschaffene Untergruppe für eine Aufklärungspflicht aus konkretem Wissensvorsprung bei institutionalisiertem Zusammenwirken und Evidenz der Täuschung.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Braunschweig, 01.12.2006 - 5 O 3466/05
    Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 358 Abs. 3 S. 1 BGB wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zu Stande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (vgl. BGH, Urteil v. 25.04.2006, XI ZR 193/04 , hier zitiert nach Juris, Rn. 14).
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