Rechtsprechung
LG Coburg, 21.09.2005 - 22 O 383/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzleimitte.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann hat der Makler eines Grundstücks Anspruch auf Provision?
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Provision nur, wenn Maklertätigkeit ursächlich für Kauf war!
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Makler eines Grundstücks hat Anspruch auf Provision
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75
Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung …
Auszug aus LG Coburg, 21.09.2005 - 22 O 383/05
Die Vertragsgelegenheit, die der Auftraggeber durch den Abschluss des Hauptvertrages genutzt hat, muss sich als vom Makler (und nicht vom Auftraggeber selbst oder anderen Personen) beschafft darstellen (vgl. BGH NJW 1976, 1844, Staudinger/Reuter, 2003, §§ 652, 653 BGB Rdnr. 117).Nur diejenigen Tätigkeiten des Maklers können in den Kreis der mitursächlich erheblichen Umstände einbezogen werden, die gerade auf die Vermittlung des in Frage stehenden Geschäfts zwischen den vorgesehenen Parteien abzielten (vgl. BGH NJW 1976, 1844).
Ausnahmen sind nur dort angebracht, wenn zwischen dem Vorinteressenten und der späteren Vertragspartei besonders enge persönliche (nahe Familienangehörige) oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestanden (vgl. BGH NJW 1976, 1844).