Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 10 - Maklervertrag (§§ 652 - 656) |
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 652 - 655) |
(1) 1Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. 2Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Maklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.
(2) 1Aufwendungen sind dem Makler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. 2Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 12.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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23.12.2020 | Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser | 12.06.2020 |
Rechtsprechung zu § 652 BGB
2.479 Entscheidungen zu § 652 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22
AGB-Regelung zum Makler-Alleinauftrag muss Beginn und Dauer genau bestimmen
- OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 1883/22
Unzulässige Vermittlung von Anwaltsverträgen im Internet
- OLG Frankfurt, 16.02.2023 - 1 U 311/20
Erfolgshonorar bei M&A-Beratung
- OLG Frankfurt, 20.01.2023 - 19 U 120/22
Kein "Maklerprovision" ohne vergütungspflichtige Maklertätigkeit
- BGH, 19.11.2020 - I ZR 110/19
Erfüllung der Voraussetzungen eines Maklerlohnanspruchs gemäß § 652 BGB aus einem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 22.05.2019 - 13 U 18/18
Maklervertrag - Unklarheit über stillschweigenden Vertragsschluss
- OLG Frankfurt, 22.05.2019 - 13 U 18/18
- BGH, 21.11.2018 - I ZR 10/18
Provisionsanspruch eines Verkäufermakler gegen den Verkäufer bei Nachweis eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
Anforderungen an den Nachweis der Kaufgelegenheit durch den Verkäufermakler
- OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
- BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners i.R.d. ...
- LG Frankenthal, 07.05.2021 - 1 O 40/20
Immobilienmakler muss von riskanten Geschäften abraten
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 652 BGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsmakler
- §§ 93 ff.
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Das Amt des Notars
- Ausübung des Amtes
- § 14 IV (Allgemeine Berufspflichten) (zu §§ 652 ff)