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   LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17   

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LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17 (https://dejure.org/2018,27207)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2018 - 38 O 91/17 (https://dejure.org/2018,27207)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 38 O 91/17 (https://dejure.org/2018,27207)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    10 % Geburtstags-Rabatt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Werden aber verhältnismäßig selten auftretende Ereignisse zum Anlass für einen Sonderverkauf oder die Gewährung von Rabatten für bestimmte Waren genommen, verbindet der Verkehr damit die Erwartung, es handele sich - dem seltenen Anlass entsprechend - um eine herausgehobene Verkaufsaktion, bei der er mit größeren Preisnachlässen rechnen kann als bei einem Rabatt, wie er anlässlich regelmäßig oder doch häufig wiederkehrender Ereignisse gewährt wird, sich ihm also die Gelegenheit bietet, etwas zu erhalten, was er - zwar nicht notwendig allgemein, aber jedenfalls doch bei dem werbenden Unternehmen - buchstäblich "nicht alle Tage" bekommt (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb).

    Beabsichtigt aber das werbende Unternehmen von vornherein, den Sonderverkauf über den angegebenen Zeitraum hinaus fortzusetzen, ist der dem Verkehr mit der beworbenen Befristung vermittelte Eindruck, nach Beendigung der Aktion werde das Unternehmen zu den höheren Normalpreisen zurückkehren, eindeutig falsch (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 b cc (1)]).

    Der für die Wiederholung des Feiertagsrabatts in der Anlage K6 angegebene wirtschaftliche Erfolg der Aktion jedenfalls zählt nicht zu den Gründen, die nach der maßgeblichen Verkehrsauffassung eine Verlängerung nahelegen können, vielmehr deutet eine Verlängerung unter solchen Umständen darauf hin, dass es dem Unternehmen darum geht, sich die besondere Anlockwirkung kurzer Fristsetzungen zunutze zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 b bb]).

    Dies ergibt sich daraus, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung eines herabgesetzten Preises der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen, der die Gefahr begründet, dass ein ruhiger und genauer Leistungsvergleich verhindert und sich der Verkehr nicht mehr mit Angeboten von Mitbewerbern befassen wird (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 - Frühlings-Special [unter II 1 a bb (2)] und I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb]).

    Abgesehen davon ist nicht zweifelhaft, dass eine für kurze Zeit wie etwa eine Woche angekündigte und einmal (oder zweimal) um einen entsprechenden Zeitraum verlängerte Sonderaktion mehr Kunden anzieht als eine Aktion, die von vornherein für die Dauer des Gesamtzeitraums angekündigt ist, wobei unerheblich ist, ob die jeweilige Frist so kurz bemessen ist, dass sie unüberlegte und übereilte Kaufentscheidungen provoziert, die einen ruhigen und genauen Leistungsvergleich verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb).

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Als irreführend kann sich insbesondere die Ankündigung eines Sonderverkaufs oder einer Rabattaktion für einen befristeten Zeitraum erweisen, wenn diese Aktion vorzeitig beendet oder verlängert wird; ob bei den angesprochenen Verkehrskreisen in einem solchen Fall eine relevante Fehlvorstellung erzeugt wird, hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalls ab, weil es aus der Sicht des Verkehrs für die Verkürzung oder Verlängerung solcher Aktionen - beispielsweise im Falle der Erschöpfung einer Ware trotz ausreichender Kalkulation oder wegen schleppender Nachfrage - vernünftige Gründe geben kann mit denen der Verkehr rechnet und die daher sein Verständnis von vornherein beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 175/12 - Treuepunkte-Aktion [unter II 2 a]).

    Nicht erforderlich ist es für die Annahme einer relevanten Fehlvorstellung, dass die Unrichtigkeit der Ankündigung bereits bei Veröffentlichung der Werbung feststand, weshalb sich eine Ankündigung auch dann als irreführend erweisen kann, wenn sich der Unternehmer erst nachträglich dazu entschließt, die beworbene zeitlich befristete Aktion vorzeitig zu beenden oder zu verlängern (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 175/12 - Treuepunkte-Aktion [unter II 2 a]).

    Wird eine Aktion aufgrund von Umständen verkürzt oder verlängert, die nach dem Erscheinen der Werbung eingetreten sind, ist danach zu unterscheiden, ob diese Umstände für den Unternehmer unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt voraussehbar waren und deshalb bei der Planung der befristeten Aktion und der Gestaltung der ankündigenden Werbung hätten berücksichtigt werden können, weil der Verkehr nach der Lebenserfahrung nur in Rechnung stellen wird, dass eine befristete Vergünstigung allein aus Gründen verkürzt oder verlängert wird, die zum Zeitpunkt der Schaltung der Werbung ersichtlich nicht zugrunde gelegt wurden und auch nicht berücksichtigt werden konnten, während er mit einer Verkürzung oder Verlängerung aus Gründen, die bei Schaltung der Anzeige bereits absehbar waren, nicht rechnet; dabei ist es Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verkürzungs- oder Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 175/12 - Treuepunkte-Aktion [unter II 2 b aa]).

    Von erheblicher indizieller Bedeutung dafür, ob der Werbende die gebotene fachliche Sorgfalt angewandt hat, können dabei die Erfahrungen sein, die er aus früheren vergleichbaren Verkaufsförderungsmaßnahmen gewonnen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 175/12 - Treuepunkte-Aktion [unter II 2 b aa]).

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10

    Frühlings-Special

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Dies ergibt sich daraus, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung eines herabgesetzten Preises der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen, der die Gefahr begründet, dass ein ruhiger und genauer Leistungsvergleich verhindert und sich der Verkehr nicht mehr mit Angeboten von Mitbewerbern befassen wird (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 - Frühlings-Special [unter II 1 a bb (2)] und I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb]).

    Es liegt auf der Hand, dass sich mit Rabatten die Nachfrage stimulieren lässt und sich Verbraucher - um in den Genuss vermeintlich nur kurz gewährter Vergünstigungen zu gelangen - kurz vor Ablauf der Frist zu einem Kauf entschließen, zu dem sie sich nicht entschlossen hätten, wenn sie davon gewusst hätten, dass ihnen der beworbene (günstige) Preis auch zu einem späteren Zeitpunkt gewährt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 - Frühlings-Special [unter II 1 a bb (2)]).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Das ist zu bejahen, wenn das Verständnis, das die geschäftliche Handlung bei den Verkehrskreisen erweckt, an die sie sich richtet, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt, wobei es auf den hervorgerufenen Gesamteindruck ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16 - Tiegelgröße [unter II 2 a]).

    Für die Beurteilung der Werbung ist demgemäß auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der einer geschäftlichen Handlung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16 - Tiegelgröße [unter II 2 c bb]; EuGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - Rs. C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky ./. Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt [Rn. 31]; Urteil vom 26. Oktober 2016 - Rs. C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39]).

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Die für den jeweiligen Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 S. 1 UWG erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund der stattgefundenen konkreten Verletzungshandlungen vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 93/02 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II [unter II 4 b]).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Dabei umfasst der Begriff der "geschäftlichen Entscheidung" nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch die Entscheidung, sich überhaupt - über die betroffene Werbung hinausgehend (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13 - Schlafzimmer komplett [unter II 2 c]; Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen [unter II 4 d bb]) - näher mit dem Angebot des Werbenden zu befassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 23/15 - Geo-Targeting [unter II 2 d bb (4)]), sei es durch das Aufsuchen eines stationären Geschäfts, sei es durch den Aufruf einer Internetseite, auf der die Produkte oder Dienstleistungen bestellt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 d dd]; Urteil vom 14. September 2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II [unter II 2 c bb]).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Dabei umfasst der Begriff der "geschäftlichen Entscheidung" nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch die Entscheidung, sich überhaupt - über die betroffene Werbung hinausgehend (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13 - Schlafzimmer komplett [unter II 2 c]; Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen [unter II 4 d bb]) - näher mit dem Angebot des Werbenden zu befassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 23/15 - Geo-Targeting [unter II 2 d bb (4)]), sei es durch das Aufsuchen eines stationären Geschäfts, sei es durch den Aufruf einer Internetseite, auf der die Produkte oder Dienstleistungen bestellt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 d dd]; Urteil vom 14. September 2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II [unter II 2 c bb]).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Für die Beurteilung der Werbung ist demgemäß auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der einer geschäftlichen Handlung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16 - Tiegelgröße [unter II 2 c bb]; EuGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - Rs. C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky ./. Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt [Rn. 31]; Urteil vom 26. Oktober 2016 - Rs. C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39]).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Dabei umfasst der Begriff der "geschäftlichen Entscheidung" nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch die Entscheidung, sich überhaupt - über die betroffene Werbung hinausgehend (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13 - Schlafzimmer komplett [unter II 2 c]; Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen [unter II 4 d bb]) - näher mit dem Angebot des Werbenden zu befassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 23/15 - Geo-Targeting [unter II 2 d bb (4)]), sei es durch das Aufsuchen eines stationären Geschäfts, sei es durch den Aufruf einer Internetseite, auf der die Produkte oder Dienstleistungen bestellt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 d dd]; Urteil vom 14. September 2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II [unter II 2 c bb]).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Dabei umfasst der Begriff der "geschäftlichen Entscheidung" nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch die Entscheidung, sich überhaupt - über die betroffene Werbung hinausgehend (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13 - Schlafzimmer komplett [unter II 2 c]; Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen [unter II 4 d bb]) - näher mit dem Angebot des Werbenden zu befassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 23/15 - Geo-Targeting [unter II 2 d bb (4)]), sei es durch das Aufsuchen eines stationären Geschäfts, sei es durch den Aufruf einer Internetseite, auf der die Produkte oder Dienstleistungen bestellt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 d dd]; Urteil vom 14. September 2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II [unter II 2 c bb]).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • EuGH, 26.10.2016 - C-611/14

    Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere

  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08

    Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Verfahren der

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses

  • OLG Koblenz, 25.02.1988 - 6 U 1830/87

    Werblicher Hinweis auf eine "Eröffnung"; Unterscheidung zwischen "Neueröffnung"

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18

    Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung

    Die Beklagte beantragt , das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Juni 2018, Az.: 38 O 91/17, abzuändern und die Klage abzuweisen.
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